Nach Freispruch: Grasser teilt gegen Medien und Staatsanwaltschaft aus
Dass etwa gegen Beamte wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch ermittelt worden sei, die die Rechtsansicht von Grassers Vertretern geteilt hätten, habe ihn "sehr betroffen" gemacht, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Außerdem sei mit dem Prozess eine "mediale Vorverurteilung" einhergegangen.
Ursprünglich lief das Ermittlungsverfahren gegen acht Beschuldigte (sechs Personen und zwei Verbände). Gegen vier Personen war wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch ermittelt worden, teils auch wegen Beitrags zur Steuerhinterziehung, im Zusammenhang mit einer möglichen Befangenheit von Mitarbeitern der in dem Fall tätigen Abgabenbehörden. Die entsprechenden Verfahren wurden eingestellt.
"Trauriger Höhepunkt"
Die Einbringung der Anklageschrift im Dezember 2021 sei dann dennoch ein "trauriger Höhepunkt" gewesen. Nun habe das Schöffengericht im anschließenden Verfahren seine Unschuld bewiesen und sich ein "freies" und "unabhängiges" Urteil gebildet. Grasser habe völlig korrekt sämtliche in Österreich anfallenden Steuern bezahlt, auch die Offenlegung gegenüber den Finanzbehörden sei korrekt erfolgt. Ein strafrechtliches Fehlverhalten könne man damit ausschließen, hieß es in der Mitteilung seines Anwalts.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Vertreter der Republik meldete Nichtigkeit an.
Enorm sei "die (massiv negative) mediale Berichterstattung" gewesen, urteilte Grasser laut Aussendung dennoch schon am Dienstag. Der nicht-rechtskräftige (Anm.) Freispruch aber erfreue ihn und er sei sehr zuversichtlich, "dass im sog. Buwog-Rechtsmittelverfahren ebenfalls primär die objektivierbaren und vor allem auch die rechtlichen Argumente von Relevanz sein werden." Im Buwog-Prozess war der ehemalige Spitzenpolitiker Ende 2020 in erster Instanz nicht rechtskräftig zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Seine Anwälte legten Berufung ein.
Zusammenfassung
- Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat sich nach dem Freispruch in seinem Steuerprozess zwar erfreut gezeigt, dabei aber nicht mit Kritik an Staatsanwaltschaft und Medien gespart.
- Dass etwa gegen Beamte wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch ermittelt worden sei, die die Rechtsansicht von Grassers Vertretern geteilt hätten, habe ihn "sehr betroffen" gemacht, hieß es am Dienstag in einer Aussendung.
- Außerdem sei mit dem Prozess eine "mediale Vorverurteilung" einhergegangen.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Vertreter der Republik meldete Nichtigkeit an.