Freispruch für Karl-Heinz Grasser im Steuerverfahren
"Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht", so Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsverkündung. Ein Vorsatz der Steuerhinterziehung sei nicht ersichtlich gewesen, so der Richter.
Worum geht es?
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warf Grasser vor, 4,38 Millionen Euro an Provisionen nicht versteuert zu haben, die er im Jahr 2007 im Zuge seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management erhalten hatte. Er soll 2,16 Millionen Euro an Abgaben hinterzogen haben. Grasser sieht seinen Steuerberater in der Pflicht, dieser habe die Idee für die Konstruktion via dem Steuerparadies British Virgin Islands einer Stiftung in Liechtenstein gehabt. Dieser meint hingegen, sein Klient habe eigenmächtig gehandelt. Grasser und sein Berater H. bestritten stets jede Schuld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Vertreter der Republik meldete Nichtigkeit an.
Grasser sieht "Gerechtigkeit"
Grasser selbst zeigte sich nach dem Freispruch sehr zufrieden. "Mir ist Gerechtigkeit widerfahren", meinte er und verwies darauf, dass er mit der Justiz "auch andere Erfahrungen gemacht hat" - wohl anspielend auf das Buwog-Urteil. Er wisse, dass er keine Steuern hinterzogen habe, ganz im Gegenteil. Er habe viel Steuern in Österreich gezahlt und sei extra, vor der steuerlichen Beurteilung seiner Tätigkeiten für Meinl, zum Finanzamt gegangen und habe dort alles offengelegt - und die Auskunft erhalten, dass seine Steuerstruktur in Ordnung sei.
Welche Strafe wäre möglich gewesen?
Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages vor, auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist möglich. Im Buwog-Verfahren wurde Grasser bereits zu acht Jahren Haft verurteilt, er hat dagegen Berufung eingelegt. Entschieden wird darüber erst nächstes Jahr.
Zusammenfassung
- Der Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Finanzminister Steuerhinterziehung von mehr als zwei Millionen Euro vorgeworfen.
- Auch Berater wird freigesprochen.