Maskenkontrolle im Handel: Laut Gewerkschaft "nicht Aufgabe der Polizei"
Schon ab 15. September sieht der am Mittwoch präsentierte Stufenplan der Regierung eine FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte auch im Handel vor. Geimpfte Personen müssen nur MNS-Maske tragen, auch wenn die Empfehlung für FFP2-Masken auch für sie gilt. In Geschäften des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhandel, Trafiken, Apotheken) sowie öffentlichen Verkehrsmitteln müssen alle FFP2-Maske tragen.
Kontrollieren soll diese Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften im Handel - zumindest stichprobenartig - die Polizei - auch wenn Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zusätzlich auf die "Eigenverantwortung" verweist.
Eine Verordnung zu den verkündeten Regeln gibt es freilich noch nicht, wie genau die Unterscheidung rechtlich umgesetzt wird, ist unklar. Wie hoch die Strafen bei Verstößen sein werden, ist ebenfalls noch nicht bekannt. Derzeit kann die Polizei bei Verstößen gegen die Maskenpflicht Organstrafen von 90 Euro verhängen. Bei Anzeigen legt die jeweilige Gesundheitsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaften) die Höhe der Strafe fest.
Impfnachweis im Handel?
"Rechtlich wird das schon irgendwie umsetzbar sein", sagt Verwaltungs- und Verfassungsjurist Peter Bußjäger. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Alle, die nur mit MNS in den Handel wollen, müssen einen Impfnachweis mitführen oder alle müssen einen Impfnachweis mitführen, was gleichzeitig eine gewisse Einschränkung auch für die Geimpften bedeuten würde. In Geschäften des täglichen Bedarfs wäre Zweiteres nicht möglich, da sie als Grundbedürfnis, das für alle zugänglich sein muss, zählen.
Polizeigewerkschaft übt Kritik
Fraglich ist hingegen, ob die Polizei diese Kontrollen tatsächlich umsetzen wird. Scharfe Kritik kommt zumindest von der Polizeigewerkschaft: "Generell ist es nicht die Aufgabe der Polizei, irgendwo die Maskenpflicht zu kontrollieren", sagt etwa Martin Noschiel, Mitglied im Zentralausschuss der roten Polizeigewerkschaft (FSG) gegenüber PULS 24. Die Polizei hätte Wichtigeres zu tun. So müsse etwa in Niederösterreich und Oberösterreich aktuell die neue "Schnelle Interventionsgruppe (SIG)" besetzt werden, so Noschiel.
Auch Reinhard Zimmermann, Vorsitzender der schwarzen Polizeigewerkschaft (FCG), sagt auf PULS 24 Anfrage: "Wird wohl besser ein Bewachungsdienst durchführen, es handelt sich ja um eine Zutrittskontrolle". Das sei nicht Aufgabe der Polizei.
So wurde das jedenfalls auch in der Vergangenheit gehandhabt: Da es sich um das Hausrecht der einzelnen Geschäfte handelt, wurde die Maskenpflicht von deren Personal kontrolliert. Die Polizei wurde nur hinzugezogen, wenn es zu Drohungen, Beschimpfungen oder Gewalt kam, erklärt ein Sprecher der Wiener Polizei.
Wenn Polizisten im Rahmen ihres normalen Streifendienstes Beobachtungen machen, können diese aber sehr wohl einschreiten. Covid-Schwerpunktkontrollen seien grundsätzlich aber Aufgabe der Gesundheitsbehörden - die Polizei kann von den Behörden aber als Unterstützung zugezogen werden.
Der Einkauszentren-Verband ACSP erklärte unterdessen ebenfalls nicht in der Lage zu sein, die Maßnahmen in den etwa 150 überdachten Einkaufszentren zu überprüfen.
Doch keine Änderung geplant?
Laut Innenministerium soll sich an den bestehenden Regeln - trotz Ankündigung - nichts ändern, auch wenn man noch auf die Verordnungen des Gesundheitsministeriums warten müsse. "Auf Basis der erlassenen Verordnungen schreitet die Polizei auch unterstützend für die Gesundheitsbehörden in der Pandemiebekämpfung ein. An der etablierten und gut funktionierenden Vorgehensweise der letzten Monate, wo es mehrfach zu Kontrollen oder stichprobenartigen Überprüfungen gekommen ist, wird sich aber nichts grundlegendes ändern", heißt es aus dem Innenministerium. Im Vordergrund stehe nach wie vor "das Miteinander gegen die Pandemie".
Und auch von der Wiener Polizei heißt es: "Wir sehen uns vorrangig als Partner der Bevölkerung und suchen daher immer den Dialog mit den Menschen. Der Großteil der Bevölkerung hält sich an die Maßnahmen und daher ist mit einem aufklärenden Gespräch und der Aufforderung der Einhaltung die Sache erledigt".
Zusammenfassung
- Schon ab 15. September sieht der am Mittwoch präsentierte Stufenplan der Regierung eine FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte auch im Handel vor. Geimpfte Personen müssen nur MNS-Maske tragen, auch wenn die Empfehlung für FFP2-Masken auch für sie gilt.
- Kontrollieren soll diese Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften im Handel - zumindest stichprobenartig - die Polizei - auch wenn Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zusätzlich auf die "Eigenverantwortung" verweist.
- Eine Verordnung zu den verkündeten Regeln gibt es freilich noch nicht, wie genau die Unterscheidung rechtlich umgesetzt wird, ist unklar.
- "Rechtlich wird das schon irgendwie umsetzbar sein", sagt Verwaltungs- und Verfassungsjurist Peter Bußjäger. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Alle oder nur die, die nur mit MNS in den Handel wollen, müssen einen Impfnachweis mitführen.
- Fraglich ist hingegen, ob die Polizei diese Kontrollen tatsächlich umsetzen wird. Scharfe Kritik kommt zumindest von der Polizeigewerkschaft. "Wird wohl besser ein Bewachungsdienst durchführen, es handelt sich ja um eine Zutrittskontrolle".
- Laut Innenministerium soll sich an den bestehenden Regeln - trotz Ankündigung - nichts ändern, auch wenn man noch auf die Verordnungen des Gesundheitsministeriums warten müsse.