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Hahn: Ukraine braucht mindestens 3 Milliarden Euro im Monat

Die derzeitigen EU-Hilfen für die Ukraine angesichts des Krieges reichen nach Ansicht der Europäischen Kommission bei Weitem nicht aus. Die kurzfristigen Hilfen müssten über einen längeren Zeitraum fortgesetzt werden, als ursprünglich gehofft.

 "Die Ukraine benötigt 3 bis 3,5 Milliarden Euro pro Monat als Unterstützung, um die Funktionsfähigkeit des Staates aufrechtzuerhalten", sagte EU-Budgetkommissar Johannes Hahn bei einer Konferenz am Montag. 

Wiederaufbau kostet schätzungsweise 349 Milliarden Euro

Für den langfristigen Wiederaufbau beliefen sich die Schätzungen sogar auf 349 Milliarden Euro, sagte Hahn unter Berufung auf die Weltbank. Die EU-Staaten hatten sich darauf verständigt, Kiew neun Milliarden Euro an Makrofinanzhilfen bereitzustellen, um die laufenden Ausgaben des Staates zu decken. Eine Milliarde davon wurde bereits ausgezahlt, weitere Kredite über insgesamt fünf Milliarden sollen schrittweise ab Mitte Oktober ausgezahlt werden. Hahn sagte, angesichts des anhaltenden Bedarfs müsse darüber nachgedacht werden, wie die Hilfen nicht nur ad hoc, sondern auch automatisch an die Ukraine gezahlt werden könnten.

19 Milliarden Euro von der EU bisher

Wegen der russischen Invasion in die Ukraine seit dem 24. Februar wird das ukrainische Budget einschließlich der Militärausgaben seit Kriegsbeginn zu großen Teilen aus dem westlichen Ausland finanziert.

Insgesamt hat die EU-Kommission zusammen mit den Staaten nach Angaben von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bisher mehr als 19 Milliarden Euro für die Ukraine mobilisiert.

ribbon Zusammenfassung
  • Die derzeitigen EU-Hilfen für die Ukraine angesichts des Krieges reichen nach Ansicht der Europäischen Kommission bei Weitem nicht aus.
  • Die kurzfristigen Hilfen müssten über einen längeren Zeitraum fortgesetzt werden, als ursprünglich gehofft.
  • Laut EU-Budgetkommissar Johannes Hahn benötigt "Die Ukraine 3 bis 3,5 Milliarden Euro pro Monat als Unterstützung, um die Funktionsfähigkeit des Staates aufrechtzuerhalten".