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Frist für ÖH-Wahlberechtigung endet am Dienstag

Heute, 04:03 · Lesedauer 2 min

Studentinnen und Studenten, die an den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) vom 13. bis 15. Mai teilnehmen wollen, müssen bis Dienstag (25. März) für das Sommersemester inskribiert sein und ihren ÖH-Beitrag (24,70 Euro, Anm.) sowie etwaige Studiengebühren überwiesen haben. Anschließend ist klar, wie viele der rund 400.000 Studierenden an Unis, Privatunis, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen wahlberechtigt sind.

Ebenfalls ab Dienstag möglich ist die Einbringung von Wahlvorschlägen bzw. Kandidaturen. Unterschriften für ein Antreten sammeln müssen dabei für die Bundesvertretung oder die Hochschulvertretung de facto nur neue wahlwerbende Gruppen - nötig sind dafür insgesamt 200 Signaturen von Wahlberechtigten aus mindestens sieben verschiedenen Hochschulen. Für ein Antreten für einzelne Hochschulvertretungen reichen (je nach Größe) zwischen zehn und 200 Unterschriften. Fraktionen, die bereits über ein Mandat verfügen, brauchen dagegen alternativ nur die Unterschrift eines Mandatars sowie eines Zustellungsbevollmächtigten für die Berechtigung zum Antritt.

Ab 3. April können dann bis 6. Mai für die bei ÖH-Urnengängen mögliche Briefwahl Wahlkarten beantragt werden - allerdings nur für die Wahlen zu den Hochschulvertretungen und für die Bundesvertretung. Studienvertretungen müssen vor Ort gewählt werden.

Welche Listen kandidieren, steht spätestens am 15. April fest. Dann endet die Frist zur Verbesserung von Wahlvorschlägen. Eventuell ist es aber schon eine Woche davor so weit: Am 8. April läuft die Frist für die Einbringung der Wahlvorschläge aus - sollten bei diesen keine Mängel vorliegen, ist der Wahlzettel schon dann fix.

Zusammenfassung
  • Bis zum 25. März müssen Studierende für das Sommersemester inskribiert und der ÖH-Beitrag von 24,70 Euro bezahlt sein, um an den ÖH-Wahlen teilnehmen zu können.
  • Ab dem 25. März können Wahlvorschläge eingereicht werden, wobei neue Gruppen 200 Unterschriften aus mindestens sieben Hochschulen benötigen, während bestehende Fraktionen nur eine Mandatarsunterschrift brauchen.
  • Wahlkarten für die Briefwahl sind vom 3. April bis 6. Mai erhältlich, wobei die endgültige Liste der kandidierenden Gruppen spätestens am 15. April feststeht.