Google will Medienhäusern Geld für bestimmte Inhalte zahlen
Der Internetriese Google will Medienhäusern in drei Ländern im Zuge einer neuen Kooperation Geld für bestimmte Inhalte zahlen. Google werde von Verlagen "Lizenzen über qualitativ hochwertige Inhalte für ein neues Nachrichtenformat erwerben", das noch in diesem Jahr veröffentlicht werden solle, teilte der Konzern am Donnerstag mit.
Unter anderem sollen Nutzer kostenlos auf kostenpflichtige Artikel auf den Internetseiten einzelner Verlage zugreifen können. "So können Verlage, die eine Paywall einsetzen, ihre Reichweite vergrößern und den Nutzern die Möglichkeit geben, Inhalte zu lesen, die sie normalerweise nicht sehen", erklärte Google.
Das neue Angebot soll in Deutschland, Brasilien und Australien getestet werden. In Deutschland beteiligen sich zunächst das Nachrichtenmagazin "Spiegel", die Wochenzeitung "Die Zeit" und die Tageszeitungen "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Rheinische Post" und "Tagesspiegel" an dem Projekt.
In den vergangenen Jahren ist der Druck auf Internetkonzerne wie Google und Facebook gewachsen, Medien für Inhalte zu zahlen, mit denen sie selbst große Werbeeinnahmen einstreichen. So kündigte die australische Regierung im April eine verpflichtende Regelung an, wonach die US-Unternehmen den australischen Medienhäusern Nutzungsgebühren zahlen müssen. Die französische Kartellbehörde verpflichtete Google zu Verhandlungen mit den Medienhäusern über eine Nutzungsgebühr.
Google weigert sich bisher, für Nachrichten, Fotos und Videos von Medieninhalten zu bezahlen. Die im vergangenen Jahr beschlossene EU-Urheberrechtsreform sieht eine solche Vergütung aber vor.
Zusammenfassung
- Google werde von Verlagen "Lizenzen über qualitativ hochwertige Inhalte für ein neues Nachrichtenformat erwerben", das noch in diesem Jahr veröffentlicht werden solle, teilte der Konzern am Donnerstag mit.
- Unter anderem sollen Nutzer kostenlos auf kostenpflichtige Artikel auf den Internetseiten einzelner Verlage zugreifen können.
- Die im vergangenen Jahr beschlossene EU-Urheberrechtsreform sieht eine solche Vergütung aber vor.