APA/FLORIAN WIESER

Gewessler schickt UVP-Gesetz-Novelle in Begutachtung

Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat heute die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes in Begutachtung geschickt, die einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen soll.

So soll eine fehlende Energieraumplanung künftig die Errichtung von Windrädern nicht mehr blockieren können. Nach der achtwöchigen Begutachtungsfrist soll der finale Regierungsvorschlag erarbeitet werden, der Beschluss im Parlament ist für den Herbst geplant.

Der nun zur Begutachtung vorliegende Entwurf sieht vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, für die Errichtung einer Anlage keine Widmung mehr erforderlich sein soll. Die Eignung des Standorts werde ohnehin im UVP-Verfahren geprüft, erklärte Gewessler am Montag in einer Pressekonferenz in Wien. Im UVP-Verfahren wird dann auch die Zustimmung der Gemeinde eingeholt. Gibt es bereits einen Energieraumplan, dann ist nur in den dort ausgewiesenen Zonen (etwa für Windkraft oder Photovoltaik) keine Widmung mehr erforderlich.

IG Windkraft prüft Begutachtungsentwurf

"Sehr positiv sind eine bessere Strukturierung des Verfahrens, die Verankerung des öffentlichen Interesses an Vorhaben der Energiewende und die Vermeidung von Doppelprüfungen etwa beim Landschaftsbild. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Ermöglichung der Genehmigung von Projekten unabhängig von der Ausweisung von Flächen durch die Landespolitik, falls keine ausreichende Energieraumplanung der Länder vorliegt. Wenn das so kommt, haben wir einen ganz wichtigen Meilenstein für die Energiewende geschafft“, freut sich Ursula Nährer, Rechtsexpertin der IG Windkraft.

Die IG Windkraft wird den Entwurf nun im Detail prüfen und sich im Begutachtungsverfahren einbringen. Essentiell für die praktische Umsetzung ist die angemessene Ausstattung von Behörden und Verwaltungsgerichten, um die Vielzahl an bevorstehenden Vorhaben zügig bearbeiten zu können. Diese ist nicht im UVP-G geregelt, sondern obliegt der Justizministerin und den Ländern. "Wir befinden uns in einer akuten Gas- und Energiekrise. Lange Diskussionen und parteitaktische Überlegungen sind fehl am Platz. Ich appelliere an den Nationalrat, die geplante Novelle rasch zu beschließen", so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Weiter erklärt er: "Mit der UVP-G-Novelle hat der Bund seine Hausaufgaben gemacht, nun liegt der Ausbau der Erneuerbaren in der Hand der Bundesländer. Diese müssen jetzt rasch raumordnungsrechtlich Flächen für Erneuerbare ausweisen."

Erneuerbare Energien: Novelle als wichtiger Schritt für zügigen Ausbau

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) bewertet die Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als weiteren wichtigen Schritt für einen wirksamen und zügigen Ausbau erneuerbarer Energien. "Als EEÖ begrüßen wir die Initiative zur UVP-Novelle, um mehr Klarheit bei der Flächennutzung für Erneuerbare zu schaffen und die Dauer der Verfahren zu verkürzen und effizienter zu machen", meint Christoph Wagner, Präsident des Dachverbands. Eine Novelle des UVP sei ein wichtiger Schritt, um Verfahren zu konzentrieren und so zügiger Maßnahmen für die Unabhängigkeit der Energieversorgung zu setzen. Der Ausbau erneuerbarer Energie in Österreich trage zur Energiesicherheit, zum Klimaschutz und letztlich auch zum Erhalt des Wohlstands in Österreich bei.

Wagner betont außerdem die Bedeutung der Bundesländer, wenn es um Flächenausweisungen geht. "Es braucht dringend die Bundesländer, um die nationalen Rahmenbedingungen für die Energiewende mit Leben zu füllen. Eine konsequente Energieraumplanung auf Ebene der Länder ist hierfür ein bedeutendes Instrument. Die Energieversorgung wird damit für alle transparenter, übersichtlicher und effizienter." Derzeit fehle es jedoch in den meisten Bundesländern an solch einer Planung stellt Wagner fest und resümiert: "Es gibt noch viel zu tun, um unsere Energieversorgung nachhaltig und unabhängig zu machen. Die Länder dürfen nicht mehr warten."

Umweltdachverband: Erneuerbare Energien - Nicht auf Kosten der Natur

"Die Priorisierung der Energiewende ist begrüßenswert, ob die gewählten Mittel zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren auch die richtigen sind, werden wir anhand des Begutachtungsentwurfs noch im Detail beurteilen. Ein augenfälliger Wermutstropfen ist jedenfalls, dass der Schutz der Biodiversität mit keinem Wort erwähnt wird. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist notwendig und richtig, aber er darf nicht auf Kosten wertvoller Natur gehen", sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes in einer ersten Reaktion.

Die Energiewende soll künftig besonders hohes öffentliches Interesse mit verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen haben. "Das sehen wir kritisch, da bereits bisher praktisch alle Energieinfrastrukturmaßnahmen aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses trotz erheblicher Umweltauswirkungen genehmigt wurden", so Maier.

ÖKOBÜRO: "UVP-G Novelle geht in die richtige Richtung"

Die von Umweltministerin Leonore Gewessler heute vorgestellten Änderungen zur UVP-G Novelle sind aus Sicht von ÖKOBÜRO grundsätzlich positiv zu bewerten. Durch die Anpassung der Schwellenwerte zur Flächennutzung und die notwendige Prüfung von versiegelten Flächen für Projekte seien wichtige Schritte zur Reduktion des Flächenverbrauchs erfolgt. Dasselbe gelte für die Umsetzung der Vorschläge der Praktiker:innen Arbeitsgruppe im Hinblick auf eine verbesserte Strukturierung des Verfahrens und zur Unterstützung der Projektwerbenden bei der Vorbereitung der Einreichunterlagen. "Die UVP-G Novelle geht in die richtige Richtung. Erstmals, seit vielen Jahren, gibt es auch Verbesserungen für den Umweltschutz, die nicht direkt durch laufende Vertragsverletzungsverfahren begründet sind. Positiv ist auch, dass einige Vorschläge der Arbeitsgruppe aus der Praxis in die Novelle integriert worden sind", so Thomas Alge, Geschäftsführer ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung.

Kritisch zu sehen sei die Einführung des finanziellen Ausgleichs von Umwelteingriffen und dass in Zukunft die Erarbeitung von Maßnahmen zum Ausgleich negativer ökologischer Projektfolgen erst in einem nachgelagerten Verfahren erfolgen soll. "Die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen im Wege von Auflagen und Bedingungen stellt einen wichtigen Bestandteil der UVP dar, weil erst durch diese Maßnahmen ein hoher Umweltschutzstandard trotz Eingriffen möglich bleibt. Eine Ausgliederung, geschweige denn eine Kompensation in Geld, wäre für die Erreichung der Ziele einer UVP kontraproduktiv", so Alge.

E-Wirtschaft: Verbesserungsbedarf bei UVP-Pflicht für Wasserkraftanlagen

E-Wirtschaft begrüßt insbesondere die Maßnahmen, die zur Verfahrenseffizienz beitragen indem Genehmigungen beschleunigt und vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang sind besonders die Energieraumplanungen und die damit verbundenen Zonierungen hervorzuheben. Wesentlich aus Sicht der Branche sei jedoch, dass neben erneuerbaren Erzeugungstechnologien auch Netze und Speicher von diesen Verbesserungen profitieren. "Für die Energiewende braucht es mehr als Windkraftwerke und PV-Anlagen – für den laufenden Umbau des Systems brauchen wir umfassende Investitionen in die gesamte Energieinfrastruktur", so Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie.

Verbesserungsbedarf sieht die E-Wirtschaft jedoch bei der UVP-Pflicht für Wasserkraftanlagen in bestimmten Gebieten. "Ein zusätzlicher UVP-Tatbestand ist hier aus unserer Sicht unionsrechtlich nicht geboten und könnte künftig zahlreiche dringend benötigte Wasserkraftprojekte gefährden und sogar verhindern", erklärt Schmidt. 

ribbon Zusammenfassung
  • Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat heute die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes in Begutachtung geschickt, die einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen soll.
  • So soll eine fehlende Energieraumplanung künftig die Errichtung von Windrädern nicht mehr blockieren können.
  • Nach der achtwöchigen Begutachtungsfrist soll der finale Regierungsvorschlag erarbeitet werden, der Beschluss im Parlament ist für den Herbst geplant.
  • Der nun zur Begutachtung vorliegende Entwurf sieht vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, für die Errichtung einer Anlage keine Widmung mehr erforderlich sein soll.
  • Die Eignung des Standorts werde ohnehin im UVP-Verfahren geprüft, erklärte Gewessler am Montag in einer Pressekonferenz in Wien.
  • Im UVP-Verfahren wird dann auch die Zustimmung der Gemeinde eingeholt. Gibt es bereits einen Energieraumplan, dann ist nur in den dort ausgewiesenen Zonen (etwa für Windkraft oder Photovoltaik) keine Widmung mehr erforderlich.