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Gesetz gegen Gewalt an Frauen: Keine EU-weiten Standards zu Vergewaltigung

Sexuelle und häusliche Gewalt sollen in der EU künftig einheitlich schärfer geahndet werden. Sicherstellen soll das ein neues Gesetz - auf EU-weite Standards zu Vergewaltigungen konnte man sich dabei nicht einigen.

Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich am Dienstag in Straßburg auf ein Gesetz, mit dem bestimmte Straftaten in allen Ländern gleich geregelt werden. Nach Angaben der EU-Länder und des Parlaments ist es das erste EU-Gesetz zum Kampf gegen sexuelle Gewalt.

"Heute machen wir den ersten Schritt, um Europa zum ersten Kontinent der Welt zu machen, der Gewalt gegen Frauen beseitigt", sagte die Verhandlungsführerin des Europaparlaments, Frances Fitzgerald.

Cyber-Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung - oder wenn intime Bilder ohne Einverständnis weiterverschickt werden, steht demnach künftig in der gesamten EU unter Strafe. Die neuen Vorgaben müssen noch vom Parlament und den EU-Staaten abgesegnet werden. In den meisten Fällen ist das Formsache.

Keine einheitlichen Standards bei Vergewaltigung

Nicht geregelt wurden dagegen EU-weite Standards zu Vergewaltigungen. Das Parlament forderte eine Regelung, wonach jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden müsse: Nur Ja heißt Ja.

Mehrere Länder in der EU, darunter Deutschland, hatten das aber blockiert. Die Kritiker argumentierten, dass es für eine solche einheitliche Regelung keine rechtliche Grundlage im Europarecht gebe. Ein entsprechender Artikel hat es daher nicht ins Gesetz geschafft.

Die EU-Staaten müssen aber künftig eine nationale Telefonhilfe einrichten, die Gewaltopfer rund um die Uhr und kostenlos erreichen können. Zudem sollen sie Maßnahmen ergreifen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern.

Diese sollen etwa darauf abzielen, ins Bewusstsein zu rufen, welche Formen von Gewalt es gegen Frauen gibt, und schädliche Geschlechterstereotype bekämpfen.

Anlaufstellen bei Gewalt in Österreich:

- Frauen-Helpline: 0800/222 555

- Gewaltschutzzentrum: 0800/700 217
- 24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
- Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
- Männerberatung Wien: 01/603 28 28
- Rat auf Draht - Hilfe für Kinder & Jugendliche: 147
- Im Fall von akuter Gewalt: Polizei-Notruf: 133

ribbon Zusammenfassung
  • Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich am Dienstag in Straßburg auf ein Gesetz, mit dem bestimmte Straftaten in allen Ländern gleich geregelt werden.
  • Nach Angaben der EU-Länder und des Parlaments ist es das erste EU-Gesetz zum Kampf gegen sexuelle Gewalt.
  • Das Gesetz würde verschiedene Formen von Gewalt, darunter Cyber-Stalking, Zwangsheirat und weibliche Genitalverstümmelung, EU-weit unter Strafe stellen.
  • Die EU-Staaten würden zudem verpflichtet, eine nationale Telefonhilfe für Gewaltopfer einzurichten.
  • Nicht geregelt wurden dagegen EU-weite Standards zu Vergewaltigungen.