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EuGH: Russland verstieß bei Festnahme gegen Rechte Nawalnys

Russland hat den Oppositionellen Alexej Nawalny bei einer Verhaftung im Jahr 2012 entwürdigend behandelt und gegen sein Recht auf Freiheit verstoßen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befunden hat. Laut dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Straßburger Gerichts hatte ein Polizist unnötig Gewalt gegen Nawalny angewandt. Auch dass er nach der Festnahme etwa 18 Stunden in Gewahrsam war, war demnach willkürlich und ungerechtfertigt gewesen.

Nawalny war nach Massenprotesten mit Zehntausenden Teilnehmern vor der Rückkehr von Wladimir Putin in den Kreml mit weiteren prominenten Oppositionellen festgenommen worden. Er wurde zu 15 Tagen Arrest verurteilt, weil er bei seiner Festnahme Widerstand geleistet und regierungsfeindliche Parolen gerufen habe, hieß es damals.

Die Proteste am 6. Mai – einen Tag vor der Amtseinführung Putins – waren die größten des Jahres 2012. Es kam zu blutiger Polizeigewalt gegen die friedlichen Demonstranten und Hunderten Festnahmen. Putin hatte damals als Regierungschef das Präsidentenamt von Dmitri Medwedew übernommen, den er daraufhin zum Ministerpräsidenten machte. Nawalny hatte die Rochade als undemokratisch kritisiert.

Weil bei der Verhandlung von Nawalny eingereichte Dokumente nicht berücksichtigt worden seien, sei auch sein Recht auf eine faire Anhörung verletzt worden, hieß es in der Entscheidung des Menschenrechtsgerichts. Russland soll nun eine Entschädigung in Höhe von 8.500 Euro an Nawalny zahlen. Einer Gerichtssprecherin zufolge ist es das siebente Mal, dass Russland in einem Fall gegen Nawalny vor dem Menschenrechtsgerichtshof verliert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie sich um den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte in 47 Staaten. Das Menschenrechtsgericht ist kein Gericht der Europäischen Union.

ribbon Zusammenfassung
  • Russland hat den Oppositionellen Alexej Nawalny bei einer Verhaftung im Jahr 2012 entwürdigend behandelt und gegen sein Recht auf Freiheit verstoßen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befunden hat.
  • Laut dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Straßburger Gerichts hatte ein Polizist unnötig Gewalt gegen Nawalny angewandt.
  • Es kam zu blutiger Polizeigewalt gegen die friedlichen Demonstranten und Hunderten Festnahmen.