puls24 Logo

Diversion für Straches Ex-Büroleiterin

21. Feb. 2025 · Lesedauer 2 min

Ein wegen versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage geführtes Strafverfahren gegen die ehemalige Büroleiterin des früheren FPÖ-Chefs und Vizekanzlers Heinz-Christian Strache ist Freitagmittag am Wiener Landesgericht diversionell erledigt worden. Aufgrund der geständigen Verantwortung und ihrer bisheriger Unbescholtenheit entging die Frau einer Verurteilung. Sie akzeptierte eine Geldbuße in Höhe von 1.350 Euro, wobei diese Summe bereits die Verfahrenskosten inkludiert.

Sobald die ihr vom Gericht auferlegte Summe am Gerichtskonto einlangt, wird die Anzeige gegen Straches langjährige Mitarbeiterin zurückgelegt. Die Gerichtsentscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt behielt sich vorerst eine Erklärung vor.

Die Anklage hatte der ehemaligen freiheitlichen Wiener Bezirksrätin zur Last gelegt, sie habe am 18. Juni 2020 den früheren FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein zu einer Falschaussage verleiten wollen. Dieser hätte im Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Wien im Zusammenhang mit der FPÖ-Spesenaffäre führt, als Zeuge vom Bundeskriminalamt vernommen werden sollen. Straches frühere Büroleiterin wollte ihren Angaben zufolge Jenewein bei einem persönlichen Treffen dazu bringen, beim Bundeskriminalamt anzugeben, er hätte in einem Wiener Innenstadt-Lokal in Vertretung von Strache "politische Termine" wahrgenommen und die angefallenen Rechnungen als "Geschäftsessen" mit der FPÖ abgerechnet.

Jenewein zeichnete das Gespräch allerdings auf und legte in weiterer Folge "offen, dass das alles nicht stimmt. Er hat nichts abgerechnet", erläuterte der Staatsanwalt. Sie habe Jenewein gebeten, "er soll bitte sagen, er war dort in dem Lokal. Ich wollte einfach, dass er sagt, er war auch dort", räumte die Angeklagte ein. Sie habe "in dem Moment wahrscheinlich Panik g'habt. Anders kann ich es mir nicht erklären."

Im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in der Spesenaffäre war man in der FPÖ-Buchhaltung auf 202 Rechnungen des - mittlerweile geschlossenen - Innenstadt-Italieners gestoßen, den Ex-Obmann Strache offenbar bevorzugt frequentiert hatte. Die Belege waren als Geschäftsessen verrechnet worden. Sie habe "einen Haufen Rechnungen am Tisch" und den Überblick verloren gehabt, wem von der FPÖ die jeweiligen Lokal-Rechnungen zuzurechnen waren, erklärte Straches frühere Büroleiterin dazu nun der Richterin. "Mir ist das alles auf den Tisch geworfen worden. Alle sind im Auftrag von Herrn Strache zu mir gekommen und haben was vorgelegt", schilderte die langjährige Strache-Mitarbeiterin. Sie habe schließlich "Panik bekommen, man könnte glauben, ich war dort essen. Ich hab' mir gedacht, ich muss jemanden finden, der sagt, er war dort."

Zusammenfassung
  • Das Strafverfahren gegen Straches ehemalige Büroleiterin wurde am Wiener Landesgericht diversionell erledigt. Sie akzeptierte eine Geldbuße von 1.350 Euro, die bereits die Verfahrenskosten beinhaltet.
  • Die Anklage warf ihr vor, am 18. Juni 2020 den FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein zu einer Falschaussage verleiten zu wollen. Jenewein zeichnete das Gespräch auf und widerlegte die falschen Angaben.
  • Im Zuge der FPÖ-Spesenaffäre wurden 202 Rechnungen eines bevorzugten Lokals von Strache überprüft. Die Büroleiterin erklärte, sie habe den Überblick verloren und in Panik gehandelt.