CT- und MRT-Ergebnisse können künftig auf ELGA gespeichert werden
Das wurde im Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einstimmig beschlossen, wie die ÖGK am Donnerstag bekannt gab. Zudem werden die Honorare und der Leistungskatalog für bildgebende Verfahren österreichweit angeglichen.
Verbesserung für Ärzte und Patienten
Durch die Harmonisierung erhalten alle Versicherten unabhängig vom Versicherungsträger Anspruch auf dieselben Leistungen und diese werden künftig bundesweit einheitlich abgegolten. Voraussetzung für die Speicherung der Ergebnisse von bildgebenden Verfahren wie CT und MRT in der ELGA ist die Zustimmung der einzelnen Patienten. Der Gesamtvertrag MRT wurde gemeinsam mit dem Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich vereinbart und tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft, jener für CT im Folgejahr.
Die Einigung zwischen ÖGK und Wirtschaftskammer bringe weitreichende Verbesserungen für Patient:innen, erklärte die ÖGK in einer Aussendung. Patient:innen müssten künftig die Ergebnisse von CT- und MRT-Untersuchungen nicht mehr mitbringen und behandelnde Ärztinnen und Ärzte könnten ohne Verzögerung auf die Befunde zugreifen. Das schaffe auch die Möglichkeit, Ergebnisse mit vorherigen Untersuchungen zu vergleichen, unabhängig vom Ort der Untersuchung.
Zusammenfassung
- Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung kommt voran. Ergebnisse von Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) können künftig direkt in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gespeichert werden.
- Voraussetzung für die Speicherung der Ergebnisse von bildgebenden Verfahren wie CT und MRT in der ELGA ist die Zustimmung der einzelnen Patienten.
- Die Einigung zwischen ÖGK und Wirtschaftskammer bringe weitreichende Verbesserungen für Patient:innen.
- Patient:innen müssten künftig die Ergebnisse von CT- und MRT-Untersuchungen nicht mehr mitbringen und behandelnde Ärztinnen und Ärzte könnten ohne Verzögerung auf die Befunde zugreifen.