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Wirt nach Messerangriff auf Gast in Kärnten vor Gericht

Nachdem im Sommer ein 61-jähriger Wirt einen Lokalgast in Kärnten niedergestochen und schwer verletzt habt, hat am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein Prozess wegen versuchten Mordes begonnen.

Der Tat war ein Streit vorausgegangen, der völlig eskalierte, die Verteidigung des Wirtes plädierte deshalb auf Notwehr. Die Verhandlung war für den ganzen Tag anberaumt. Der Prozess wurde am Vormittag mit der Einvernahme des Angeklagten fortgesetzt. Ein Urteil wurde für Abend erwartet.

Zu der Bluttat war es im August in einem Lokal am Klopeiner See gekommen. Das spätere Opfer, ein damals 35-Jähriger, war mit Familienangehörigen, darunter zwei Babys, auf der Terrasse des Lokals. Weil eines der Kinder quengelte, ging dessen Großmutter mit ihm am Arm auf der Terrasse auf und ab. Dabei dürfte sie dem Angeklagten, ebenso wie die Gäste slowenischer Staatsbürger, im Weg gewesen sein. Es folgte eine Auseinandersetzung, bei der das spätere Opfer auch handgreiflich gegenüber einem Kellner, dem Sohn des Angeklagten, wurde.

Angeklagter wollte Sohn verteidigen

Der 61-Jährige kam daraufhin mit einem massiven Fleischermesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge aus der Küche und rammte es dem Opfer in den Bauch. Und zwar so heftig, dass Staatsanwalt Julius Heidinger in seinem Anklagevortrag von einem "Todesstich" sprach: Der Stichkanal war 20 Zentimeter lang, die Leber wurde ebenso verletzt, wie die Baucharterie. Nur dank schneller Erster Hilfe und einer sofortigen Notoperation habe der Mann überlebt, führte der Staatsanwalt aus. Zur Zeit des Angriffs sei das Gerangel bereits vorbei gewesen, weshalb eine vorsätzliche Tötung angeklagt wurde, so der Staatsanwalt.

Ganz anders die Ausführungen von Verteidiger Hans Gradischnig: "Mein Mandant hatte Angst um das Leben seines Sohnes", führte er aus. Dieser sei von dem Mann gewürgt worden, weshalb er zugestochen habe. Mehrmals bezeichnete Gradischnig das später schwer verletzte Opfer als "Kampfmaschine" und zitierte OGH-Urteile: Demnach könne auch ein Angriff mit einem Messer als Notwehr zu werten sein, wenn ein Angegriffener seinem Kontrahenten körperlich deutlich unterlegen sei. Sein Mandant sei nicht schuldig, es habe sich eindeutig um Notwehr gehandelt.

ribbon Zusammenfassung
  • Nachdem im Sommer ein 61-jähriger Wirt einen Lokalgast in Kärnten niedergestochen und schwer verletzt habt, hat am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein Prozess wegen versuchten Mordes begonnen.
  • Der Tat war ein Streit vorausgegangen, der völlig eskalierte, die Verteidigung des Wirtes plädierte deshalb auf Notwehr.
  • Dabei dürfte sie dem Angeklagten, ebenso wie die Gäste slowenischer Staatsbürger, im Weg gewesen sein.