APA/APA (WEINFELD&MURR)

Causa Heumarkt wird Fall für den EuGH

Das umstrittene Bauprojekt des Unternehmers Michael Tojner in Wien-Landstraße wird nun auch in Luxemburg am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Thema werden.

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat im September entschieden, einige Vorfragen den EuGH entscheiden zu lassen, es geht dabei um Themen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – konkret, ob die österreichischen gesetzlichen Bestimmungen dazu überhaupt der EU-Richtlinie entsprechen - das berichtet der "Standard". 

Im UVP-Gesetz sind nur für bestimmte Städtebauvorhaben wie Einkaufszentren oder Parkplätze (unter bestimmten Voraussetzungen) Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben, während solche Prüfungen in der entsprechenden EU-Richtlinie für alle "städtischen" Bauvorhaben vorgesehen sind. Die Frage, ob das österreichische Gesetz in dem Punkt mit der EU-Richtlinie übereinstimmt, ist eine, die nun vom EuGH entschieden werden muss.

Jahrelanges Verfahren

Zudem geht es um die Frage, wer aller ein UVP-Feststellungsverfahren beantragen kann und wer in einem Baubewilligungsverfahren Parteienstellung bekommt. All das berichtete laut "Standard" die Umweltorganisation Alliance for Nature am Mittwoch in einem Pressegespräch in Wien.

Das Verwaltungsgericht wurde aktiv, weil Tojners Gesellschaft Wertinvest, die das Projekt betreibt, eine Säumnisbeschwerde einbrachte, nachdem die Wiener Baubehörde mehr als zwei Jahre lang keine Entscheidung über ihren Antrag auf Baubewilligung getroffen hatte. In diesem Fall muss dann die nächste Instanz, also das Verwaltungsgericht Wien, entscheiden – was es aber nicht tat. In den Augen des VGW-Richters ist eben zuerst zu klären, ob das Gesetz nicht EU-Recht widerspricht. 

ribbon Zusammenfassung
  • Das umstrittene Bauprojekt des Unternehmers Michael Tojner in Wien-Landstraße wird nun auch in Luxemburg am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Thema werden.
  • Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat im September entschieden, einige Vorfragen den EuGH entscheiden zu lassen, es geht dabei um Themen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
  • Im UVP-Gesetz sind nur für bestimmte Städtebauvorhaben wie Einkaufszentren oder Parkplätze (unter bestimmten Voraussetzungen) Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben.
  • Die EU-Richtlinie sieht das für alle "städtischen Bauvorhaben" vor.
  • Die Frage, ob das österreichische Gesetz in dem Punkt mit der EU-Richtlinie übereinstimmt, ist eine, die nun vom EuGH entschieden werden muss.
  • Zudem geht es um die Frage, wer aller ein UVP-Feststellungsverfahren beantragen kann und wer in einem Baubewilligungsverfahren Parteienstellung bekommt.