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Bargeld: Notenbankchef will Nachschärfung, die bereits geplant ist

Robert Holzmann, der Gouverneur der österreichischen Nationalbank, fordert in einem Interview, dass beim Bargeld nachgeschärft werde und es dafür eine "nationale Regelung" brauche. Genau daran wird auf EU-Ebene aber bereits gearbeitet.

Bargeld in die Verfassung, das ist das erklärte Ziel der schwarzen Regierungsmannschaft, wie Kanzler Karl Nehammer und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) am Wochenende erneut betonten.

Unterstützung für den Vorstoß kommt nun vom Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann. "In den EU-Verträgen ist zwar festgelegt, dass der Euro das gesetzliche Zahlungsmittel ist. Aber im EU-Recht ist nicht geregelt, ob das Bargeld als Zahlungsmittel angenommen wird. Da braucht es eine Nachschärfung", so Holzmann im "Krone"-Interview.

Weiters führte er aus, dass es zur "Sicherstellung der Wahlfreiheit zwischen Bargeld und Karte" eine "nationale Regelung" brauche. Das soll nun eine Bargeld-Taskforce umsetzen, die von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) ins Leben gerufen wurde. 

Nach dem Bargeld-Vorstoß von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hagelte es Kritik. Robert Holzmann, der Gouverneur der österreichischen Nationalbank, hat sich nun ebenfalls zur Debatte geäußert.

EU-Kommission legte bereits Vorschlag vor

Um das Bargeld zu schützen, wurde aber bereits im Juni von der EU-Kommission ein Gesetzesvorschlag vorgelegt, "um die Rolle des Euro-Bargelds zu sichern, das überall in der EU als Zahlungsmittel akzeptiert werden und für Bürger und Unternehmen zugänglich sein muss". 

"Das Hauptziel des Vorschlags besteht darin, das Euro-Bargeld als Zahlungsmittel zu erhalten, damit die Bürger es weiterhin für ihre Zahlungen verwenden können, wenn sie dies wünschen", heißt es dazu von der Kommission in Brüssel. Dazu soll klarer definiert werden, was gesetzliches Zahlungsmittel bedeutet und Regeln zu einer Annahmeverpflichtung festgelegt werden.

Verfassungsexperte: Nationale-Bargeldregelung nur bedingt umsetzbar

Mit der aktuellen Gesetzeslage sei eine Verpflichtung zum Bargeld für den Verfassungsexperten Christoph Bezemek (Uni Graz) aber nur bedingt umsetzbar. Wegen der Privatautonomie für Geschäftstreibende, die in der Grundrechte-Charta und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei, seien Private nämlich staatlich nur an ein Zahlungsmittel - den Euro - gebunden, "nicht aber an die Zahlungsmodalität", so Bezemek im "Kurier". 

Ein Geschäft dazu zu verpflichten, Bargeld anzunehmen, würde seine Rechte einschränken. In einer abgeschwächten Variante könne Bargeld aber als Staatsziel festgeschrieben werden. Das wäre im Grunde eine Leitlinie für künftige Regierungen und Gesetzgeber. Aktuell gibt es Staatsziele zu Lebensmittel- und Wasserversorgung. 

Tursky für Verfassungsrang, ÖVP-Granden dagegen

Als weiterer Fürsprecher für Bargeld im Verfassungsrang wurde von der ÖVP der Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky ausgeschickt: Es gebe rund 50 Bundesverfassungsgesetze und über 100 Bundesgesetze mit Verfassungsbestimmungen. "Warum sollte da plötzlich für das Recht auf Bargeld kein Platz sein?", so der ÖVP-Politiker.

Tursky betonte die Notwendigkeit, Bargeld in den Verfassungsrang zu heben. Immerhin gebe es immer mehr internationale Bestrebungen zur Einschränkung des Bargeldes, auch die Einführung von Bargeldobergrenzen in der EU seien ein Indiz.

Zuletzt hatten sich Parteigranden skeptisch zur Verankerung des Bargelds in der Verfassung geäußert. Der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler etwa sprach sich gegen "unnötige Dekorationselemente" in der Verfassung aus und meinte, diese sollte "kein lyrisches Lesebuch" sein. Für seinen Salzburger Kollegen Wilfried Haslauer handelt es sich um ein "Sommerloch-Thema", "wie Loch Ness, das kommt jedes Jahr im Sommer".

ribbon Zusammenfassung
  • Robert Holzmann, der Gouverneur der österreichischen Nationalbank, fordert in einem Interview, dass beim Bargeld nachgeschärft werde und es dafür eine "nationale Regelung" brauche.
  • Um das Bargeld zu schützen, wurde aber bereits im Juni von der EU-Kommission ein Gesetzesvorschlag vorgelegt.
  • Mit der aktuellen Gesetzeslage sei eine Verpflichtung zum Bargeld für den Verfassungsexperten Christoph Bezemek (Uni Graz) nur bedingt umsetzbar.