Arbeiterkammer-Jurist: Regierung lässt Menschen "mit ihren Ängsten alleine"
Die Verordnung zum Aus der Corona-Quarantänepflicht, die Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Dienstag mitgeteilt haben, kennt Jurist Philipp Brokes von der Arbeiterkammer nur aus den Medien. "Weder die Arbeiterkammer noch die Gewerkschaft haben den letzten finalen Entwurf bekommen. Die Einbindung der Sozialpartner hat hier nicht zur Gänze stattgefunden", so Brokes.
Arbeiterkammer: Viele Fragen weiterhin offen
Die Verordnung sei "in ganz vielen Bereichen arbeitsrechtliches Neuland". Man wisse zum Beispiel nicht, ob eine Person, die infiziert ist, aber noch keine Symptome hat, einen Krankenstand melden und zu Hause bleiben dürfe. Bisher sei eine Krankschreibung immer an Symptome geknüpft gewesen. "Es entstehen, glaube ich, in der Auslegung dieser neuen Parameter ganz viele Fragen, die letztlich auf die Betriebe delegiert werden", sagt der Jurist.
Muss ich als Risikoperson bzw. Person mit Vorerkrankungen neben einer Person sitzen, die infiziert ist? Habe ich als Arbeitnehmer das Recht, zu erfahren, wer im Betrieb verkehrsbeschränkt ist, damit ich mich zur Not selbst schützen kann? Laut dem Arbeitsrechtsexperten Philipp Brokes seien dies immer noch Fragen, die in dem Verordnungsentwurf unbeantwortet blieben. "Ich glaube, die Regierung lässt die Leute mit vielen Ängsten ganz allein", so Brokes.
Körber-Risak: Präzisierungen notwendig
Auch die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak sieht die Verordnung des Gesundheitsministeriums für das Ende der Corona-Quarantänepflicht kritisch. Es müsse im Arbeitsrecht Präzisierungen bei der Arbeitsfähigkeit und beim Arbeitsschutz geben, sagt sie im PULS 24 Interview. "Jeder vernünftige Arbeitgeber lässt Covid-Positive daheim", so Körber-Risak.
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Zusammenfassung
- In Bezug auf die Verordnung des Gesundheitsministeriums für das Ende der Corona-Quarantänepflicht gebe es noch einige ungeklärte arbeitsrechtliche Fragen, so Philipp Brokes, Jurist und Arbeitsrechtsexperte in der Arbeiterkammer Wien.
- Außerdem hätten weder die Arbeiterkammer noch die Gewerkschaft den letzten Entwurf der Verordnung erhalten.