Alle Schüler haben wieder an fünf Tagen Unterricht - Pickerlpässe gelten als Eintrittstests
Der coronabedingte Schichtbetrieb der vergangenen Monate ist beendet. Viel bleibt vom Schuljahr nicht mehr: In Ostösterreich werden noch an 33 Tagen alle Jugendlichen gemeinsam in der Klasse lernen können, im Westen sind es wegen der späteren Sommerferien 38 Tage.
Um am Unterricht teilnehmen zu können, gelten weiter Hygiene- und Abstandsregeln, auch Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Maske bleiben Pflicht. Die Kinder und Jugendlichen müssen außerdem weiterhin regelmäßig einen Antigenschnelltest im Klassenzimmer durchführen. Alternativ gelten auch bei einer anderen befugten Stelle durchgeführte PCR- oder Antigentest oder natürlich der Nachweis einer Impfung.
Pickerlpass als Eintrittstests
Neu ist, dass die Schulen nun auch für Schüler sowie Lehrer für die Antigenschnelltests auch Testnachweise für andere Lebensbereiche ausstellen können. Dafür bekommen alle Schüler ab zehn einen Stickerpass, auf dem die Testungen per Pickerl dokumentiert werden; Lehrer bekommen ein Zertifikat. Diese Nachweise berechtigen dann auch zum Eintritt ins Schwimmbad oder ins Gasthaus.
Nur noch halb so viele Verweigerer
Rund 8.000 Schüler (bzw. deren Eltern) verweigerten eine Testung verweigert. Das sind 0,8 Prozent der 1,1 Millionen Schüler. Seit der Einführung der Tests hat sich die Zahl der Verweigerer halbiert. Wer den Nachweis nicht erbringt, darf auch nicht in die Schule. Diese Kinder und Jugendlichen müssen sich den Stoff weiter daheim in Eigenregie beibringen.
Zusammenfassung
- Ab Montag findet nach den Volksschulen auch in den weiterführenden Schulen wieder an fünf Tagen pro Woche Unterricht im Klassenzimmer statt, der coronabedingte Schichtbetrieb der vergangenen Monate ist beendet.
- In Ostösterreich werden damit noch an 33 Tagen alle Jugendlichen gemeinsam in der Klasse lernen können, im Westen sind es wegen der späteren Sommerferien 38 Tage.
- Um am Unterricht teilnehmen zu können, gelten weiter Hygiene- und Abstandsregeln, auch Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Maske bleiben Pflicht. Die Kinder und Jugendlichen müssen weiterhin regelmäßig einen Antigenschnelltest im Klassenzimmer durchführen.
- Neu ist, dass die Schulen nun auch für Schüler sowie Lehrer für die Antigenschnelltests auch Testnachweise für andere Lebensbereiche ausstellen können.
- Dafür bekommen alle Schüler ab zehn einen Stickerpass, auf dem die Testungen per Pickerl dokumentiert werden; Lehrer bekommen ein Zertifikat.
- Diese Nachweise berechtigen dann auch zum Eintritt ins Schwimmbad oder ins Gasthaus.