Van der Bellen tadelt Rosenkranz: "Das riecht ein wenig nach Putsch"
"Das riecht ein wenig nach Putsch und Willkür eines Einzelnen", sagte das amtierende Staatsoberhaupt in einem Interview mit der "Kleinen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).
Rosenkranz brachte Entlassung in Spiel
Rosenkranz hatte zuletzt bei einer Pressekonferenz auf Journalistenfragen, ob er als Bundespräsident gleich die Regierung entlassen würde, gemeint, die Wahrscheinlichkeit dafür liege "auf jeden Fall höher als 50 Prozent". Er erinnerte an die Usance, dass die Bundesregierung dem Präsidenten zum Amtsantritt ihren Rücktritt anbietet. "Unter Umständen, wenn man so ein Angebot bekommt, kann man es durchaus annehmen", meinte Rosenkranz. "Warum soll man diese schönen Dinge nicht nützen, wenn sie in der Verfassung stehen?"
Van der Bellen: "Mit Österreich spielt man nicht"
Van der Bellen kann dem nichts abgewinnen: "Mit so etwas spielt man nicht. Mit Österreich spielt man nicht", meinte er gegenüber der "Kleinen Zeitung". Zwar räume die Verfassung dem Bundespräsidenten tatsächlich das Recht ein, die Regierung zu entlassen. Der Nationalrat bleibe jedoch bestehen, so Van der Bellen: "Der Bundespräsident müsste auf der Stelle eine neue Regierung etablieren, die die Mehrheit im Parlament binnen fünf Minuten stürzen würde. Es kann nicht Aufgabe eines verantwortungsvollen Bundespräsidenten sein, Chaos zu produzieren."
Präsident könnte Regierung jederzeit entlassen
Diese Einschätzung teilten auch diverse Verfassungsexperten. Wie Verfassungsrechtsexperte Karl Stöger gegenüber den "Salzburger Nachrichten" (Donnerstag-Ausgabe) erklärte, könne der Bundespräsident theoretisch jederzeit die Regierung ohne Begründung in die Wüste schicken.
Dann könnte er eine ihm genehme Regierung einsetzen, die sofort - noch bevor sie sich dem Nationalrat vorstellt - einen Antrag auf Auflösung des Nationalrats stellt. Der Nationalrat hätte so gar keine Chance, diese nicht demokratisch legitimierte Regierung abzuwählen, und wäre sofort aufgelöst.
Bisher noch keine Regierung entlassen
Das sei aber noch nie ausgereizt worden, erklärte Christoph Bezemek, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Graz, gegenüber der "Presse". Dafür gebe es auch gute Gründe, denn mit der Macht des Präsidenten verhält es sich laut Bezemek so: "Dürfen heißt nicht müssen, und manchmal heißt es noch nicht einmal sollen." Und auch der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs und juristische Berater des Bundespräsidenten, Ludwig Adamovich, betonte gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten", dass es bisher noch kein Bundespräsident auf einen offenen Konflikt angelegt hat.
Zusammenfassung
- Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat den freiheitlichen Kandidaten für die Hofburg, Walter Rosenkranz, getadelt, weil dieser damit liebäugelt, die Regierung zu entlassen.
- "Das riecht ein wenig nach Putsch und Willkür eines Einzelnen", sagte das amtierende Staatsoberhaupt in einem Interview mit der "Kleinen Zeitung".
- Zwar räume die Verfassung dem Bundespräsidenten tatsächlich das Recht ein, die Regierung zu entlassen.