Aktenlieferung an U-Ausschuss: Finanzministerium zahlte 180.000 Euro für Gutachten
Am 3. März 2021 entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass das Finanzministerium unter Minister Gernot Blümel (ÖVP) E-Mail-Postfächer an den Ibiza-U-Ausschuss liefern muss. Es ging unter anderem um die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP).
Bis Mai kam der Finanzminister der VfGH-Erkenntnis nicht nach. Die Opposition beantragte die Exekution. Der VfGH beauftragte damit am 5. Mai Bundespräsident Alexander Van der Bellen - das Finanzministerium lieferte, allerdings laut Opposition nicht vollständig. Am 24. Juni ordnete der Präsident deshalb schließlich doch die Exekution an. Am 9. Juli wurde diese durch das Landesgericht Wien abgeschlossen. Kurz vor dem Ende des U-Ausschusses bekamen die Oppositionsparteien also die im März angeforderten Daten.
180.000 Euro für Gutachten
Das ganze Prozedere dauerte also knapp vier Monate, doch damit nicht genug: Das Finanzministerium gab in dem Zeitraum 180.226,79 Euro für rechtliche Gutachten aus. Sieben verschiedene Gutachten ließ das Finanzministerium von diversen Rechtsexperten erstellen. Das teuerste Gutachten kostete 93.600 Euro. Die Rechtsanwaltskanzlei Binder-Grösswang erstellte ein Gutachten über "Die Rechtsmäßigkeit der Vorgehensweise des Bundesfinanzministeriums bei der internen Informationserhebung zur Entsprechung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom 3. März 2021". Das geht aus einer Parlamentarischen Anfragebeantwortung durch das Finanzministerium an den SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer hervor, die PULS 24 vorliegt und über die auch der "Kurier" berichtete.
Private Mails laut VfGH ausgeschlossen
Warum das Ganze? Finanzminister Gernot Blümel argumentierte während des gesamten Verfahrens, er habe sicherstellen müssen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sämtliche Daten und E-Mails seiner Mitarbeiter an den U-Ausschuss gehen. Der Beweismittelantrag der Opposition sei so allgemein formuliert gewesen, dass auch persönliche Daten wie Krankenstände geliefert hätten werden müssen. Als Dienstgeber müsse er sich nämlich an klare gesetzliche Vorgaben halten, etwa dienstrechtlich. So sei es nämlich etwa nicht erlaubt, die Postfächer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu durchsuchen. Auch könne man nicht einfach nachschauen, ob die Korrespondenz nun privat sei oder nicht. Eine Durchsuchung wäre so etwas wie Zensur, so Blümel im Juli.
Allerdings: Schon in der VfGH-Erkenntnis vom 3. März hieß es, dass der Antrag der Opposition zurückzuweisen sei, "soweit er sich auf die Feststellung der Verpflichtung des Bundesministers für Finanzen zur Vorlage rein privater Dateien" beziehe. Aus Sicht der SPÖ hätten die Gutachten des Finanzministeriums also rein der Zeitverzögerung gedient.
Krainer: Soll Blümel selbst zahlen
Gegenüber PULS 24 zeigt sich Krainer sauer: "180.000 Euro Steuergeld, um einen Verfassungsbruch und die Missachtung des Verfassungsgerichtshofs zu rechtfertigen - so etwas hat es noch nie gegeben", lässt er in einem schriftlichen Statement wissen. Und weiter: "Blümel missbrauchte Steuergeld für einen Fluchtversuch aus seiner Ministerverantwortung. Wieso soll der Steuerzahler ihm das zahlen? Blümel soll das aus seiner eigenen Tasche zahlen." PULS 24 konfrontierte das Finanzministerium mit den Vorwürfen Krainers. Die Rechtsposition des Finanzministeriums zu der gesamten Causa sei bekannt, teilte ein Sprecher mit.
Zusammenfassung
- Die Aktenlieferung des Finanzministers an den U-Ausschuss dauerte nicht nur lange, sondern kostete den Steuerzahlern auch Geld.
- 180.000 Euro gab das Finanzministerium für Gutachten aus, die zeigen sollten, ob E-Mail-Postfächer von Beamten an den Ibiza-U-Ausschuss geliefert werden können.
- Das geht aus einer Parlamentarischen Anfragebeantwortung durch das Finanzministerium an den SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer hervor, die PULS 24 vorliegt.
- Finanzminister Gernot Blümel argumentierte während des gesamten Verfahrens, er habe sicherstellen müssen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sämtliche Daten und E-Mails seiner Mitarbeiter an den U-Ausschuss gehen.
- Allerdings: Schon in der VfGH-Erkenntnis vom 3. März hieß es, dass der Antrag der Opposition zurückzuweisen sei, "soweit er sich auf die Feststellung der Verpflichtung des Bundesministers für Finanzen zur Vorlage rein privater Dateien" beziehe.
- Aus Sicht der SPÖ hätten die Gutachten des Finanzministeriums also rein der Zeitverzögerung gedient.