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Teichtmeister vor Gericht: Demo, Ablauf und mögliche Sanktionen

Schauspieler Florian Teichtmeister muss sich am Dienstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Ihm wird Besitz und Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen. Das Interesse am Prozess ist groß, sogar eine Demo wurde angekündigt.

Wenn sich Schauspieler Florian Teichtmeister am Dienstag vor Gericht verantworten muss, könnte das Wiener Landl kurz in Ausnahmezustand versetzt werden. Polizei und Gericht bereiten sich auf großen Andrang und etwaige Protestaktionen vor. 

Der Fall des 43-Jährigen ehemaligen Burgschauspielers, der aus Serien wie "Kommissar Rex" oder "Die Toten von Salzburg" und Filmen wie "Corsage" bekannt ist, lässt bei vielen die Emotionen hochgehen. Am Wiener Landesgericht rechnet man daher mit großem Andrang. "Wir raten davon ab, als Besucher zum Prozess zu kommen. Wir werden nur Sitzplätze vergeben und diese werden bereits mit Journalisten großteils belegt sein", teilte eine Sprecherin auf PULS 24 Anfrage mit. 

Zumindest eine Gruppierung, die aus der Szene der Corona-Maßnahmen-Gegner:innen kommt, reicht es scheinbar nicht, dass sich der Schauspieler vor einem Schöffensenat verantworten muss. Eine Demonstration beim Wiener Landesgericht wurde bei der Polizei angekündigt. Bei der Versammlung werden laut Veranstalter bis zu 200 Teilnehmer:innen erwartet.

Umstrittener Teichtmeister-Prozess startet am Dienstag

Die Polizei teilte auf PULS 24-Anfrage am Montag mit, man werde mit "ausreichend Kräften vor Ort sein", ein Platzverbot um das Gericht sei aber nicht geplant. Beim Eingang ins Gericht sind gewohnt strenge Sicherheitsvorkehrungen zu erwarten.

Prozess soll drei Stunden dauern

Der Prozess selbst könnte hingegen relativ schnell vorbei sein. Teichtmeisters mutmaßliche Opfer sind anonym, sie werden vor Gericht ihre Sicht der Dinge nicht darlegen können. Der Angeklagte selbst wird sich vermutlich schuldig bekennen - zumindest ließ er das noch im Jänner über seine Anwälte ausrichten. Vertreten wird er laut "Krone" am Dienstag neben Philipp Wolm auch vom bekannten Anwalt Rudolf Mayer.

Laut PULS 24 Informationen ist davon auszugehen, dass er beim Prozess über weite Strecken von seinem Schweigerecht Gebrauch machen wird. Wenn Richter Stefan Apostol zustimmt, könnte die Öffentlichkeit während der Erörterung des Beweismaterials und des psychiatrischen Gutachtens ausgeschlossen werden, wenn Teichtmeister das beantragt.

Anberaumt ist die Verhandlung für rund drei Stunden. Zeugen sind keine geladen, dafür werden zwei Sachverständige aussagen. Diese müssen dazu beitragen, die wohl spannendste Frage im Prozess zu klären: Muss Teichtmeister im Falle einer Verurteilung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden - also in den Maßnahmenvollzug? Das droht dem Angeklagten neben einer bis zu dreijährigen Haftstrafe

76.000 Dateien

Ursprünglich wurde dem Schauspieler seitens der Staatsanwaltschaft nur der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen vorgeworfen. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister mutmaßlich verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren sei und einer höheren Strafdrohung unterliege. Deswegen ist nun eben auch ein Schöffensenat zuständig.

Auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten fanden die Ermittler die rund 76.000 verfahrensgegenständlichen Dateien. Rund 47.000 davon sollen Darstellungen von unmündigen Minderjährigen sein, der Rest soll mündige Minderjährige, also Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, zeigen. 

Teichtmeister droht Maßnahmenvollzug

Für den Fall eines Schuldspruchs hat die Staatsanwaltschaft Wien die Unterbringung des Schauspielers im so genannten Maßnahmenvollzug beantragt. Ausschlaggebend dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das - basierend auf den datenforensischen Erkenntnissen - dem Schauspieler eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung bescheinigt. Die Entscheidung, ob und inwieweit bei einem allfälligen Schuldspruch dem staatsanwaltschaftlichen Unterbringungsantragantrag stattgegeben wird - auch eine bedingte Nachsicht der Maßnahme käme in Betracht - obliegt dem Senat.

Gegen Teichtmeister hätte schon vor sieben Monaten verhandelt werden sollen, doch der auf den 8. Februar anberaumte Termin musste infolge einer Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abgesagt werden. Seit dem Frühsommer ist bei Teichtmeister wieder Verhandlungsfähigkeit gegeben. Für weitere Verzögerungen sorgten vom zuständigen Richter in Auftrag gegebene unerlässliche Erhebungen, die zur Klärung der Zuständigkeit und der rechtlichen Einordnung notwendig waren.

Zahl der Verurteilungen steigt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde der Antrag auf Bestrafung beim Landesgericht eingebracht. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe sowie den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht mehr betroffen.

Gerichtliche Verurteilungen nach § 207 a StGB - das Beschaffen, die Herstellung und die Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen - sind in den vergangenen Jahren gestiegen, belegt eine Statistik des Justizministeriums. Während 2018 noch 304 Urteile anfielen, waren es im Vorjahr 403. Der Spitzenwert wurde 480 - möglicherweise nicht zufällig mitten in der Corona-Pandemie - 2021 verzeichnet.

PULS 24 berichtet während des Prozesses am Dienstag live im Ticker und TV. Auch der Abend steht im Zeichen des Prozesses gegen den ehemaligen Burgschauspieler: Im "Newsroom Live" um 19.55 Uhr, bei "Wild Umstritten" um 20.15 Uhr und in "Pro und Contra" um 21.15 Uhr mit ÖVP-Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm, Psychotherapeutin Rotraud Perner, Rechtsanwalt Sascha Flatz und der Leiterin des Kinderschutzzentrums die möwe, Hedwig Wölfl. 

ribbon Zusammenfassung
  • Schauspieler Florian Teichtmeister muss sich am Dienstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Ihm wird Besitz und Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen.
  • Dem Angeklagten drohen eine dreijährige Haftstrafe sowie die Unterbringung im Maßnahmenvollzug.
  • Das Interesse am Prozess ist groß, sogar eine Demo wurde angekündigt.