Fall Teichtmeister: Die Vorwürfe und die bisherigen Folgen
Der Prozess-Auftakt von Florian Teichtmeister wurde auf unbestimmt verschoben. Der Wiener Rechtsanwalt und VfGH-Richter Michael Rami, neben Verteidiger Philipp Wolm einer der beiden Rechtsvertreter Teichtmeisters, meinte auf APA-Anfrage: "Es handelt sich um eine akute Erkrankung. Mehr wissen wir auch nicht."
Was klar ist: Der Schauspieler muss sich wegen Besitzes von Material mit bildlichen Missbrauchsdarstellungen von Kindern (§207a StGB) am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Ihm wird der Besitz von 58.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern vorgeworfen. Weil er geständig ist, rechnet man mit einem kurzen Verfahren.
Florian Teichtmeister war ein fester Bestandteil der österreichischen Kulturlandschaft. Noch im Jänner war er in einer Hauptrolle am Wiener Burgtheater zu sehen. Er spielte den österreichischen Schauspieler "Florian" im Stück "Nebenan" des Autors Daniel Kehlmann. Die Hauptfigur im Stück war selbst ein erfolgreicher Schauspieler.
Auch in Marie Kreutzers Sisi-Film "Corsage" verkörperte er eine wichtige Rolle: Kaiser Franz Joseph. "Corsage" war für den Auslands-Oscar nominiert, scheiterte jedoch daran, unter die Top 5 zu kommen.
Kulturbranche gab sich überrascht
Nachdem die Anklage Teichtmeisters öffentlich wurde, gaben sich weite Teile der Kulturbranche überrascht. Dabei waren die Anschuldigungen lange bekannt. Schon im September 2021 - "Corsage" war damals bereits abgedreht – wurde öffentlich, dass es Vorwürfe gegen einen prominenten Schauspieler gäbe. Es ging um den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern, Drogen und Gewalt in der Beziehung. Teichtmeisters damalige Lebensgefährtin zeigte ihn an. Er wurde damals aufgrund des österreichischen Medienrechts nicht namentlich genannt.
Nach Aufkommen der Vorwürfe erklärte das Burgtheater in einer Stellungnahme, man habe "durch die Medien von den Ermittlungsergebnissen und dem anstehenden Strafverfahren gegen Florian Teichtmeister erfahren". Der Schauspieler habe die Vorwürfe in Gesprächen zuvor "glaubhaft bestritten", heißt es. Teichtmeister behauptete damals, die Vorwürfe entstammten einem "Racheakt" seiner Ex-Freundin.
Der Regisseur Sebastian Brauneis war einer der wenigen, der sich früh öffentlich von Teichtmeister distanzierte. Er zeigte sich im Gespräch mit PULS 24 irritiert über viele vorgeblich überraschte Reaktionen seiner Branche. In Bezug auf das Burgtheater und auch "Corsage" erklärte er: "Die Beteiligten von den großen Institutionen […] haben nach eigenen Aussagen den Kontakt gesucht. Das heißt, sie mussten ja wissen, wer es ist, weil sie selbst gesagt haben, sie hätten mit ihm geredet. Er habe ihnen bestätigt, dass daran nichts dran sei. Das heißt: Was genau kann man jetzt noch aus den Medien erfahren haben?"
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Nur wenige trauen sich öffentlich zu sprechen wie Brauneis. Die Angst vor Konsequenzen ist zu groß. "Wenn man preisgibt, wer man ist, bekommt man keine Besetzungen mehr", sagt etwa eine anonyme Schauspielerin im Gespräch mit Corinna Milborn.
Der Vorwurf des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen von Kindern war zwar auch für sie neu – das Thema Gewalt jedoch nicht. Teichtmeister habe Schauspieler:innen gewalttätige Pornos auf seinem Handy gezeigt und mit häuslicher Gewalt gegenüber seiner Lebensgefährtin geprahlt.
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Einige Wochen nach Bekanntwerden der Causa nimmt Burgtheater-Chef Kušej im ORF "Kulturmontag" selbst Stellung. "Im Nachhinein würde ich einige Entscheidungen anders treffen", sagt er. Warum das Burgtheater von Teichtmeister als Beweis seiner Unschuld keine Akteneinsicht wollte, wollte er jedoch nicht kommentieren. Kušej nannte das spezielle Arbeitsrecht am Theater und die Unschuldsvermutung als Grund für seine Reaktion.
Die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak sieht das anders. Gegenüber Ö1 erklärte sie: "Eine Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht, sie hat aber nichts damit zu tun, wenn ich mich als Arbeitgeber mit einem möglichen Entlassungsgrund auseinandersetze."
Härtere Strafen
In der Kulturbranche wird die Causa Teichtmeister noch lange aufgearbeitet werden müssen. Konsequenzen gibt es dafür bereits im Strafrecht. Die Regierung erhöht die Strafen für den Besitz von digitalen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger deutlich. Bisher gab es für den Besitz pornographischer Darstellungen von 14- bis 18-Jährigen nur bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Das wird jetzt verdoppelt. Bei Abbildungen von Unter-14-Jährigen wird das Strafmaß von zwei auf drei Jahre erhöht. Zudem soll der Opferschutz verstärkt werden.
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Zusammenfassung
- Am heutigen Mittwoch hätte der Prozess gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister starten sollen.
- Der Termin entfällt "aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten", heißt es seitens des Landesgerichts.
- Die gesamte Causa Teichtmeister im Schnelldurchlauf.