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Rechtsstreit um "Hey, Pippi Langstrumpf" beigelegt

Im Streit um die Rechte am Liedtext "Hey, Pippi Langstrumpf" haben sich die Erben von Astrid Lindgren mit der Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft (FKM) geeinigt. Auch die Erbin von Wolfgang Franke, dem Verfasser der deutschen Textversion, habe der Vereinbarung zugestimmt, erklärten am Freitag die Anwälte.

Damit wird der Rechtsstreit beendet und Pippis anarchistisches Credo "Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, widewidewie sie mir gefällt" kann weiterhin verbreitet werden. Das Landgericht Hamburg hatte im Dezember 2020 entschieden, dass die Erben der schwedischen Kinderbuchautorin an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden müssen (Az. 308 O 431/17). Astrid Lindgren (1907-2002) habe es 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich der Verfasser der deutschen Textversion von "Här kommer Pippi Långstrump", Wolfgang Franke, als alleiniger Autor nenne. Frankes Fassung war durch die im selben Jahr herausgekommene deutsch-schwedische Fernsehserie bekannt geworden.

Das Gericht stellte fest, dass Frankes Text eine sogenannte unfreie Bearbeitung einer rechtlich geschützten Figur sei. Er knüpfe unmittelbar an die Schöpfung von Astrid Lindgren an. Durch die Übernahme ihrer Merkmale wie Haus, Affe und Pferd bringe der Liedtext zum Ausdruck, dass es sich um die Pippi Langstrumpf handle, die der Zuhörer bereits aus Lindgrens Erzählungen kenne. Die Melodie des Liedes von Jan Johansson und Konrad Elfers war von dem Rechtsstreit nicht berührt.

Der Einigung zufolge wird Lindgren nun als Mitautorin des Liedtextes bei der Verwertungsgesellschaft Gema registriert. Die Einnahmen werden künftig geteilt. An der Ausschüttung der wegen des Rechtsstreits zurückgehaltenen Einnahmen werden die Lindgren-Erben beteiligt.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Streit um die Rechte am Liedtext "Hey, Pippi Langstrumpf" haben sich die Erben von Astrid Lindgren mit der Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft (FKM) geeinigt.
  • Auch die Erbin von Wolfgang Franke, dem Verfasser der deutschen Textversion, habe der Vereinbarung zugestimmt, erklärten am Freitag die Anwälte.
  • Das Gericht stellte fest, dass Frankes Text eine sogenannte unfreie Bearbeitung einer rechtlich geschützten Figur sei.