Gemeinde Verona will Zugang zu Julia-Balkon neu regeln
Die Eigentümer wehrten sich vor einem Verwaltungsgericht gegen den Plan der Gemeinde Verona, mit Drehkreuzen und einem System von Online-Buchungen den Zustrom zum Haus zu kanalisieren, um Ansammlungen zu vermeiden, und setzten sich durch. Jetzt will die Kommune andere Wege finden, um Menschenmengen unter dem weltbekannten Balkon zu vermeiden und denkt an eine Enteignung, um aus dem Gebäude ein Museum zu machen, wie Vincenzo Tinè, Denkmalschutzbeauftragter der Stadt fordert. Damit könnten Touristen ihren Besuch buchen und eine Eintrittskarte zahlen. "So könnten wir die Schlangen von Personen vermeiden, die im Hof des Gebäudes nur Selfies machen", betonte Tiné laut Medienangaben.
Gegen die Enteignung wehren sich die Eigentümer des Gebäudes und des Hofes. "Die Stadtverwaltung hat sich um alle möglichen Kompromisse mit den Eigentümern bemüht, doch sie haben keine Lösung akzeptiert. Es gab immer etwas, das jemandem nicht passte", sagte der Denkmalschutz-Beauftragter. Er wies dabei auf die Risiken für die Menschen hin, die sich unter dem berühmten Balkon drängen.
Shakespeares Drama "Romeo und Julia" soll sich in Verona abgespielt haben. Allerdings ist die Liebesgeschichte Fiktion - und Julia hat nie wirklich in dem Haus gewohnt. Auch soll der Balkon erst nachträglich angebaut worden sein. Touristen bringen Liebesschlösser am Gittertor und kleine Zettel an den Hausmauern an. Wer hier seinen Liebesschwur mit seinem Partner niederschreibt und an der Wand befestigt - so heißt es - wird seinem Partner zeitlebens treu sein und glücklich werden.
Zusammenfassung
- Zur besseren Regelung der Touristenströme will die Gemeinde Verona jenes Gebäude aus dem 13. Jahrhundert enteignen, in dem laut Legende Julia gelebt haben soll.
- Das Gebäude mit einem Hof im Zentrum der Stadt Verona wird seit jeher von Pärchen besucht, die sich vor dem wohl berühmtesten Balkon der Weltliteratur ablichten.
- Pläne der Gemeinde, den Zugang zu regeln, um Ansammlungen zu vermeiden, scheiterten bisher vor Gericht.