Jugendkriminalität
Beschäftigte Polizei dauernd: 14-jähriger Autodieb verurteilt
Der nunmehr 14-Jährige befindet sich mittlerweile nämlich in Strafhaft. Er wurde in der vergangenen Woche am Wiener Landesgericht erstmals rechtskräftig verurteilt. Er fasste für einen Autoeinbruch zehn Wochen unbedingte Haft aus.
Das bestätigte die Medienstelle des Landesgerichts Donnerstagmittag der APA. Der Bursch hatte am 25. März - zwei Tage nach seinem 14. Geburtstag - in Bereicherungsabsicht mit einem Hammer eine Scheibe eines geparkten Pkw eingeschlagen.
Bei der Strafbemessung wurde berücksichtigt, dass der fast noch kindliche Jugendliche weit über 100 staatsanwaltschaftliche Vormerkungen aufwies. Für die entsprechenden Delikte hatte er nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Er war zu den jeweiligen Tatzeitpunkten 13 Jahre oder noch jünger. Bei Minderjährigen, die noch keine 14 Jahre alt sind, greift hierzulande das Strafgesetzbuch insoweit nicht, als kindliche Täter nicht bestraft werden können.
Der nunmehr 14-Jährige gehörte den Feststellungen der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität zufolge einer Bande an, die seit Monaten auf Einbrüche spezialisiert war und mit Vorliebe abgesperrte Autos aufbrach und in Betrieb setzte.
"Die Jüngsten dieser Bande sind elf, zwölf Jahre alt", teilte ein Ermittler der APA mit. Besonders hervorgetan hätte sich der in der Vorwoche erstmals Verurteilte: "Es ist sicher keine einzige Woche vergangen, wo er nicht die Polizei beschäftigt hat."
Nächster Prozess gegen 14-Jährigen bereits am 6. Mai
Die Staatsanwaltschaft Wien hat indes gegen den 14-Jährigen und einen mutmaßlichen Komplizen - dieser wird in der kommenden Woche 16 Jahre alt - bereits eine weitere Anklage fertiggestellt. Die beiden müssen sich am 6. Mai wegen krimineller Vereinigung, schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls, unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und Urkundenunterdrückung am Landesgericht verantworten. Sie hätten sich gemeinsam mit etlichen noch strafunmündigen Buben "auf längere Zeit zur Begehung von Geschäftseinbrüchen zusammengeschlossen", heißt es im Strafantrag.
Von der Anklage umfasst ist unter anderem ein Einbruch in ein Juweliergeschäft, der ausgerechnet am 14. Geburtstag des in der Vorwoche verurteilten "Systemsprengers" verübt wurde. Die Bande schlug am 24. März das Glas der Eingangstür ein, verschaffte sich so Zutritt in das Geschäftslokal und erbeutete laut Anklage Schmuck im Wert von 13.310 Euro.
Video: Regierung will Strafen für jugendliche Kriminelle
Duo seit Jänner regelmäßig auf nächtlicher Einbruchstour
Seit Jänner soll das Duo mit sechs namentlich bekannten strafunmündigen Buben und weiteren noch auszuforschenden Mittätern in zumindest 15 Nächten auf Einbruchstour gegangen sein. In jeder einzelnen Nacht wurden zumindest drei Geschäftslokale aufgebrochen.
Die Angeklagten gingen nach einiger Zeit dazu über, nur mehr Aufpasserdienste zu leisten. Die Geschäfte zu durchwühlen und Bargeld und Wertgegenstände an sich zu nehmen, überließen sie bewusst den noch nicht 14-Jährigen. Ihnen war klar, dass diese aufgrund ihres kindlichen Alters nicht bestraft werden konnten, wären sie auf frischer Tat erwischt worden.
Speziell auf Autowerkstätten und -häuser dürften es die Kriminellen abgesehen gehabt haben, wo sie neben Bargeld auch Fahrzeugschlüssel an sich nahmen. Damit wurden einige Pkw entwendet und mit gestohlenen Kennzeichentafeln ausgerüstet, um "Spritztouren" unternehmen zu können.
Mit gestohlenen Pkw auf "Spritztour"
Laut Anklage unternahm der 14-Jährige zumindest drei "Ausfahrten", wobei eine mit einem Reifenplatzer endete und eine weitere mit einem Unfall, bei dem der gestohlene Pkw - ein amerikanischer Pick-up - mit einem Totalschaden manövrierunfähig liegen blieb. Am 28. März holte er den demnächst 16-Jährigen mit einem gestohlenen Pkw ab, nachdem dieser bei einer "Ausfahrt" von der Polizei verfolgt worden war und einen schweren Unfall gebaut hatte.
Bei seiner Flucht vor der Exekutive war der 16-Jährige ohne Führerschein und trotz Dunkelheit, schlechter Sicht und Dauerregens mit weit überhöhter Geschwindigkeit durchs Stadtgebiet gerast. Er übersetzte Kreuzungen mit einer Geschwindigkeit jenseits von 100 km/h, wechselte mehrfach die Fahrbahn und entwischte tatsächlich.
Allerdings verlor er dann in Wien-Leopoldstadt die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet ins Schleudern und stieß gegen das Heck eines geparkten Autos, worauf sich sein Wagen überschlug. Der gestohlene Toyota kam auf dem Dach zu liegen. Zwei Insassen - jeweils 13 Jahre alt und Teil der Jugendbande - wurden im Unterschied zum Lenker verletzt. Der eine erlitt einen Armbruch, der andere eine Knieverletzung.
16-Jähriger laut Anklage seit Dezember "aktiv"
Der demnächst 16-Jährige gilt nicht nur deshalb als Hauptangeklagter im kommenden Prozess. Die Staatsanwaltschaft vermeint, ihm eine Fülle von seit Ende 2024 begangenen Straftaten nachweisen zu können.
Er soll ohne den mitangeklagten 14-Jährigen seit Dezember weitere 28 Nächte mit Einbruchstouren verbracht und sich dabei noch nicht strafmündiger Mittäter "bedient" haben. Neben schwerem gewerbsmäßigem Einbruchsdiebstahl in Verbindung mit krimineller Vereinigung wird ihm im Zusammenhang mit der Verfolgungsjagd mit der Polizei und dem anschließenden Crash auch Widerstand gegen die Staatsgewalt und fahrlässige Körperverletzung angekreidet.
Zusammenfassung
- Einer der "Systemsprenger", wie sie das Bundeskriminalamt nennt, der in Wien Straftaten im dreistelligen Bereich begangen haben dürfte, wurde 14 Jahre alt und damit strafmündig.
- Die Vorahnung der Behörden, er würde mit Erreichen der Strafmündigkeitsgrenze weitere Straftaten begehen, erfüllte sich.
- Er wurde in der vergangenen Woche am Wiener Landesgericht erstmals rechtskräftig verurteilt. Er fasste für einen Autoeinbruch zehn Wochen unbedingte Haft aus.
- Der Bursch hatte am 25. März - zwei Tage nach seinem 14. Geburtstag - in Bereicherungsabsicht mit einem Hammer eine Scheibe eines geparkten Pkw eingeschlagen.