Nach DAZN auch Amazon Prime? VKI prüft rechtliche Schritte
Amazons Dienst Prime Video stellt seine Kundschaft ab 5. Februar vor die Alternative, künftig Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiterhin werbefrei zu streamen. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kündigte an, mit einer Klage dagegen vorgehen zu wollen. Auch der heimische Verein für Konsumenteninformation (VKI) überlegt rechtliche Schritte.
Erst am Donnerstag hat der VKI vor dem Handelsgericht Wien Recht bekommen - da ging es um die Preiserhöhungen beim Sport-Streamer DAZN. 15 Klauseln in den AGB seinen unzulässig.
Der VKI prüfe die Vorgangsweise Amazons bereits "und wird nach Möglichkeit rechtliche Schritte einleiten", erklärte Joachim Kogelmann, Jurist in der Abteilung Klagen, in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. "Aus aktueller verbraucherschutzrechtlicher Sicht und auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes ist diese Vorgangsweise des Onlinehändlers aus mehreren Gründen zu kritisieren", heißt es darin.
Abo-Änderung bei Prime
Zuvor hatte Amazon angekündigt, ab dem 5. Februar "in begrenztem Umfang" Filme und Serien mit Werbung anzubieten. Die deutschen Verbraucherschützer gehen mit der Klage gegen die einseitige Änderung des Anbieters vor. Prime-Video-User haben nach Ansicht des VZBV weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option für den bisher vertraglich vereinbarten Betrag.
Der VZBV moniert, dass der Anbieter die Zustimmung seiner Nutzerinnen und Nutzer einholen müsse, da es sich nach Einschätzung des Verbands um eine wesentliche Vertragsänderung handle.
Rechtliche Schritte werden geprüft
In eine ähnliche Kerbe schlägt der VKI. "Aus verbraucherrechtlicher Sicht kann ein Unternehmen nicht so ohne Weiteres einfach in den Vertrag eingreifen und die bislang angebotene Leistung - wie in der aktuellen Vorgangsweise vorgenommen - derartig einschränken", argumentierte Kogelmann.
Der Verein prüfe die Vertragsänderung daher bereits rechtlich im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden Verbraucherschutzvorschriften. Aus "prozesstaktischen Erwägungen" könne man noch keine weiteren Details nennen, "insbesondere um einem möglichen Prozessgegner keinen übermäßigen Vorteil einzuräumen", wie es der VKI-Jurist formulierte.
Amazon weist Vorwürfe zurück
Amazon weist die Vorwürfe zurück. Man habe alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt, sagte Amazon-Sprecher Michael Ostermeier dem Fachportal "Meedia": "Prime Video Kunden wurden Anfang des Jahres transparent und im Einklang mit rechtlichen Bestimmungen per E-Mail informiert, dabei wurde auch der Preis der werbefreien Option mit 2,99 Euro angekündigt."
Die Kundinnen und Kunden hätten "alle Optionen und können ihre Prime-Mitgliedschaft mit eingeschränkter Werbung weiter wie bisher nutzen, zu einer werbefreien Version wechseln oder ihre Mitgliedschaft jederzeit beenden".
Zusammenfassung
- Ab dem 5. Februar führt Amazon Prime Video Werbung ein und erhöht die Preise für werbefreies Streaming um knapp drei Euro pro Monat.
- Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband und der österreichische Verein für Konsumenteninformation prüfen rechtliche Schritte gegen diese Änderungen.
- Amazon weist die Vorwürfe zurück und behauptet, alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben.