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Gericht entscheidet: DAZN-Preiserhöhungs-Klausel illegal

Der Sport-Streamer DAZN hat in den vergangenen Jahren mit seiner Preispolitik viele Sport-Fans verärgert. Nun hat ein Gericht in Österreich entschieden: 15 Klauseln in den AGB sind unzulässig. Das betreffe auch unzulässige Preiserhöhungen. DAZN sieht sich auf PULS 24 Anfrage weiter im Recht.

Als DAZN als neue Streaming-Plattform für diverse Sportarten auf den deutschsprachigen Markt kam, war die Freude groß. Für unter zehn Euro im Monat gab es internationalen Live-Sport. Heute gibt es internationalen Fußball, die NFL, Basketball, Darts, Kampfsport und vieles mehr. 

In den vergangenen Jahren hat der Streaming-Anbieter jedoch massiv an der Preisschraube gedreht. In Österreich kostet das Monats-Abo inzwischen 29,99 Euro, für das Jahres-Abo werden 19,99 Euro im Monat fällig. In Deutschland sind die Preise sogar noch höher: das "DAZN Unlimited"-Abo kostet schon 44,99 Euro, wenn man ein Monats-Abo abschließt. 

Vor allem in Deutschland war der Ärger der Fans riesengroß. Als DAZN Anfang 2022 die Preise auf einen Schlag verdoppelte, landeten unzählige Memes in sozialen Netzwerken. 

VKI klagte gegen DAZN-AGB

Die Preiserhöhungen waren auch dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) ein Dorn im Auge. Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der VKI gegen die DAZN Limited, die Mutter-Gesellschaft in London. Konkret beanstandete man 15 Klauseln in den Nutzungsbedingungen. 

Das Handelsgericht Wien gab dem VKI nun in erster Instanz Recht - das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Preiserhöhungs-Klausel unzulässig

Wie der VKI mitteilte, beurteilte das Handelsgericht Wien eine Klausel in den AGB als unzulässig, die es DAZN ermöglichte, den Preis für die Mitgliedschaft an "veränderte Marktbedingungen anzupassen". Dem Gericht zufolge würde das eine unbeschränkte Preiserhöhung ermöglichen - ohne nachvollziehbare Parameter oder Beschränkungen. 

Eine weitere Klausel orientierte sich am deutschen Verbraucherpreisindex (VPI). Einerseits wurde hier auch keine Verpflichtung zu Preissenkungen eingebaut, andererseits müssten österreichische Kund:innen auch nicht damit rechnen, dass ihr Abo an die deutsche Inflation gekoppelt ist. 

Eine weitere Klausel sah vor, dass das Schweigen von Konsument:innen bei Preiserhöhungen als Zustimmung gelte. Das würde aber nicht den Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) entsprechen. 

"Signal an die Branche", DAZN geht in Berufung

"Gerade in Zeiten, in denen sämtliche Streaming-Anbieter ständig an der Preisschraube drehen, ist das Urteil ein Signal an die Branche, auf rechtskonforme Preisanpassungsklauseln zu achten", sagte Dr. Joachim Kogelmann, Jurist im VKI. "Preiserhöhungen sind selbstverständlich nicht schrankenlos möglich". 

Bei DAZN teilte man auf PULS 24 Anfrage mit, dass man das Urteil "zur Kenntnis genommen" habe und Berufung einlegen werde. "Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass unsere AGB im Einklang mit dem geltenden Recht stehen und haben volles Vertrauen in den weiteren Rechtsweg", teilte ein DAZN-Sprecher mit. Zum derzeit laufenden Verfahren wolle man sich nicht äußern.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Sport-Streamer DAZN hat in den vergangenen Jahren mit seiner Preispolitik viele Sport-Fans verärgert.
  • Nun hat ein Gericht in Österreich entschieden: 15 Klauseln in den AGB sind unzulässig. Das betreffe auch unzulässige Preiserhöhungen
  • Das Handelsgericht Wien beurteilte eine Klausel in den AGB als unzulässig, die es DAZN ermöglichte, den Preis für die Mitgliedschaft an "veränderte Marktbedingungen anzupassen".
  • Dem Gericht zufolge würde das eine unbeschränkte Preiserhöhung ermöglichen - ohne nachvollziehbare Parameter oder Beschränkungen. 
  • DAZN sieht sich auf PULS 24 Anfrage weiter im Recht und möchte in Berufung gehen.