Zwei Jahre teilbedingt wegen NS-Tattoos im Braunauer Freibad

Ein 32-Jähriger hatte im Freibad Braunau im Juli braune Tätowierungen zur Schau gestellt und Fotos auf sozialen Medien gepostet. Er wurde zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 32-jähriger Innviertler musste sich am Dienstag vor dem Landesgericht Ried in Oberösterreich wegen Wiederbetätigung verantworten. Er soll im Juli diesen Jahres zweimal Nazi-Tätowierungen im Braunauer Freibad zur Schau gestellt und Fotos davon auf Whatsapp und Facebook gepostet haben. 

Er ist wegen Wiederbetätigung zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Mann war auch wegen einschlägiger Facebook-Postings angeklagt, hier wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Oberkörper "zugemüllt" mit Nazi-Tattoos

Der Angeklagte habe am 9. und am 15. Juli seinen nackten Oberkörper - "zugemüllt" mit Nazi-Tattoos, wie es Staatsanwalt Alois Ebner formulierte - im Bad gezeigt. Die beiden Freibadbesuche wurde von Zeugen bestätigt und vom Angeklagten nach anfänglichem Leugnen auch eingestanden.

Beim zweiten Mal wurde er aber vom Bademeister angesprochen und habe dann ein T-Shirt angezogen und die SS-Runen mit einem Pflaster überklebt. Bereits nach seinem ersten Auftritt im Bad war die Causa medial hochgekocht. 

Bereits vorbestraft

Jedes Bild allein sei ein Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, so der Anklagevertreter, der 32-Jährige habe das gewusst. Denn das Strafregister des Innviertlers weist sowohl in Österreich als auch in Deutschland einige Eintragungen auf: Die den Verurteilungen zugrunde liegenden Delikten reichen von Sachbeschädigung, schwerer Drohung, Körperverletzung, Urkundenunterdrückung bis hin zu Delikten nach dem Verbotsgesetz.

"Er weiß, wie er ausschaut, er sieht sich jeden Tag im Spiegel", sagte Ebner über den Angeklagten - und wies die Geschworenen darauf hin, dass die Bedeutung des Urteils in Zeiten, in denen Fremdenfeindlichkeit zunehme, hoch sei. "Sie, die Geschworenen, sind die schärfste Waffe des Rechtsstaats."

Bereits in einem früheren Prozess hatte der Mann vom Gericht die Weisung erhalten, die Tattoos entfernen zu lassen. Offenbar ließ er manche Motive überstechen, aber längst nicht alle.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 32-jähriger Innviertler musste sich am Dienstag vor dem Landesgericht Ried wegen Wiederbetätigung verantworten.
  • Er soll im Juli diesen Jahres zweimal Nazi-Tätowierungen im Braunauer Freibad zur Schau gestellt und Fotos davon auf Whatsapp und Facebook
  • Er ist wegen Wiederbetätigung zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.