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Wolf spazierte durch Siedlungsgebiet im Bezirk Gmünd

In einem Siedlungsgebiet in Pürbach, einer Katastralgemeinde von Schrems (Bezirk Gmünd), kam es am Mittwoch zu einer Wolfssichtung. Laut Augenzeugin Rene Koppensteiner sei das Tier seelenruhig auf der Hauptstraße bei einem Bahnübergang spaziert.

Der Wolfsbeauftragte Aldin Selimovic bezeichnete die Sichtung als "besorgniserregend". Ein Abschuss des Tieres wird laut "Kurier" vom NÖ Jagdverband geprüft. Koppensteiner fotografierte die Sichtung. Sie schilderte dem ORF NÖ, dass der Wolf über eine Wiese gelaufen sei und nach ein paar Minuten in Richtung Wald verschwand. 

Bei dem Vorfall in Pürbach handelt es sich laut dem Wolfsbeauftragten um eine gut dokumentierte Sichtung - bisher habe es überwiegend Meldungen ohne Foto- oder Videonachweis gegeben.

Verhalten nicht normal

"Es ist kein normales Verhalten, wenn ein Wolf am helllichten Tag durch einen Ort läuft und keine Scheu vor Menschen zeigt", warnte der Wolfsbeauftragte vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie. Der Wolf könnte krank oder verletzt, so Selimovic. Er könnte aber auch im Müll oder in einem Komposthaufen nach Futter gesucht haben. Der Wolfsbeauftragte empfahl, die Situation in Pürbach genau zu beobachten. Sollte der Wolf erneut im Ort gesichtet werden, müsse eingeschritten werden.

Jagdverband prüft Abschuss

"Der Fall wurde dem zuständigen Jäger gemeldet, der entscheidet, ob das Tier vergrämt oder entnommen wird", hieß es vom NÖ Jagdverband auf APA-Anfrage. Verwiesen wurde auf die neue, mit 3. April in Kraft getretene Wolfsverordnung, die Maßnahmen gegen "Problemwölfe" wie Vergrämung oder Abschuss nun rascher und unter genauen Vorgaben ohne vorherige behördliche Anordnung möglich macht.

Bei "unerwünschtem Verhalten" dürfe der Jäger den Wolf mit Warn- oder Schreckschüssen an Ort und Stelle vergrämen, um das Tier zur Flucht zu veranlassen, hielt der Jagdverband fest. Zeige das Tier "problematische Verhaltensweisen", etwa eine "unprovozierte Aggressivität gegenüber Menschen", habe innerhalb von vier Wochen im Jagdgebiet eine Entnahme zu erfolgen. Jede Maßnahme sei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) zu melden. Dabei müssten die relevanten Umstände des Einschreitens sowie die Art und Weise dargelegt werden.

Wolfssichtungen seien direkt an den Jäger vor Ort, die örtlich zuständige BH oder den Magistrat, die Wildtierinfo oder - bei Vorliegen einer Gefahrensituation - an die nächste Polizeidienststelle zu melden, informierte der NÖ Jagdverband. Die Information werde an den Jagdausübungsberechtigten weitergegeben.

ribbon Zusammenfassung
  • In einem Siedlungsgebiet in Pürbach, einer Katastralgemeinde von Schrems (Bezirk Gmünd), kam es am Mittwoch zu einer Wolfssichtung.
  • Laut Augenzeugin Rene Koppensteiner sei das Tier seelenruhig auf der Hauptstraße bei einem Bahnübergang spaziert.
  • Der Wolfsbeauftragte Aldin Selimovic bezeichnete die Sichtung als "besorgniserregend".
  • Ein Abschuss des Tieres wird laut "Kurier" vom NÖ Jagdverband geprüft.