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Weiterhin keine Einigung zu Gratis-Corona-Tests

Für Corona-Tests, die bereits seit 1. April auch beim Arzt kostenpflichtig sind (auch im Verdachtsfall), gibt es nach wie vor keine Verhandlungslösung. Grundsätzliches Ziel ist, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, allerdings nur für Risikopatienten. Knackpunkt ist die Honorarhöhe. Ein Vorschlag der Ärztekammer werde nun vom Dachverband der Sozialversicherungen "geprüft", hieß es am Freitag seitens des Verbands zur APA, man hoffe auf eine baldige Einigung.

Bereits im Mai wies Ärztekammer-Vizepräsident Edgar Wutscher darauf hin, dass man im Sinne der Patientinnen und Patienten für den Herbst gerüstet sein müsse, da man mit einem neuerlichen Anstieg der Fälle rechnete. Ein solcher Anstieg hat nun bereits den Sommer über begonnen - früher als im Jahr 2023, wie ein Blick auf die Covid-Abwasserdaten zeigt (abrufbar unter https://abwassermonitoring.at/dashboard/).

Die Verhandlungen ziehen sich schon monatelang hin: Seit April trägt der Bund die Kosten für die Antigen-Tests nicht mehr. Geplant war schon damals, dass es zu einer Lösung über die Sozialversicherung kommt. Eine solche war ursprünglich schon für Mitte April angekündigt worden: Bereits am 2. April hatte der Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, nach einer Verhandlungsrunde mit der Ärztekammer gegenüber der APA angekündigt, dass "in rund 14 Tagen" eine Lösung präsentiert werden soll.

Zuletzt hieß es Mitte Juli, man habe eine Lösung ausgearbeitet, die nun in den Gremien abgestimmt werde. Der Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, erklärte damals in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA, "spätester Zeitpunkt" für die Präsentation einer Lösung sei Anfang August. Auch Ärztekammer-Vize Wutscher sprach damals von einer "zeitnahen Finalisierung".

Die Tests waren in den Ordinationen im Corona-Verdachtsfall für Betroffene bis Ende März gratis, der Bund übernahm bis dahin die Kosten. Ein positiver Corona-Test ist etwa für Risikopatienten Voraussetzung, um Anspruch auf das antivirale Medikament Paxlovid zu haben. Zum aktuellen Zeitpunkt wird ein Covid-Test vom Arzt seinem Patienten als Privatleistung angeboten. Bei der Kasse kann eine Rückerstattung von fünf Euro pro Test geltend gemacht werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Seit dem 1. April sind Corona-Tests beim Arzt kostenpflichtig, auch im Verdachtsfall. Eine Lösung zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Risikopatienten steht noch aus.
  • Ein Vorschlag der Ärztekammer zur Honorarhöhe wird derzeit vom Dachverband der Sozialversicherungen geprüft. Eine Einigung wird seit Monaten erwartet.
  • Aktuell können Patienten eine Rückerstattung von fünf Euro pro Test bei der Krankenkasse geltend machen. Ein positiver Corona-Test ist für Risikopatienten Voraussetzung für das Medikament Paxlovid.