APA/APA/FF NEURUPPERSDORF/ERNST RINDHAUSER

Vier Tote nach Sekundenschlaf: Fünf Monate bedingte Haft

Nach einem Kleinbus-Unfall mit vier Toten auf der Nord/Weinviertel Autobahn (A5) bei Gaweinstal (Bezirk Mistelbach) vom August ist der Lenker am Freitag in Korneuburg zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig. Das Kfz war von einer Brücke gestürzt und hatte sich überschlagen.

Der 40-jährige ukrainische Lenker war am 12. August in den Morgenstunden im Raum Gaweinstal aufgrund von Übermüdung mit dem Pkw rechts von der A5 abgekommen. Der Kleinbus prallte gegen eine abgesenkte Leitschiene, die ihn in die Luft katapultierte. Das Kfz durchbrach in Folge ein Brückengeländer und stürzte auf einen Wirtschaftsweg.

Erst wenige Monate altes Kind gestorben

Durch den Aufprall wurden vier Insassen durch das Glasdach geschleudert. Ein sieben Monate altes Kind und dessen Großeltern starben sofort. Ein dreijähriges Kind erlag im Spital seinen Verletzungen. Ein 2009 geborenes Kind, der 40-jährige Vater und die 30 Jahre alte Mutter wurden mit leichten Blessuren in ein Spital gebracht.

Nach früheren Angaben des Innenministeriums dürfte eines der beiden letztlich verstorbenen Kinder nicht ordnungsgemäß im Sitz gesichert worden sein. Das zweite junge Opfer war den Angaben zufolge richtig platziert, der Sitz wurde in diesem Fall aber aus der Verankerung gerissen.

Laut Gerichtsangaben verzichtete der Beschuldigte am Freitag auf Rechtsmittel. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde indes keine Erklärung abgegeben.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach einem Kleinbus-Unfall mit vier Toten auf der Nord/Weinviertel Autobahn (A5) bei Gaweinstal vom August ist der Lenker am Freitag in Korneuburg zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
  • Das Kfz war von einer Brücke gestürzt und hatte sich überschlagen.
  • Ein sieben Monate altes Kind und dessen Großeltern starben sofort.
  • Nach früheren Angaben des Innenministeriums dürfte eines der beiden letztlich verstorbenen Kinder nicht ordnungsgemäß im Sitz gesichert worden sein.