Versuchter Mord in Vorarlberg: 13 Jahre und Einweisung
Der Mann gab zu, im April 2021 in Hard (Bez. Bregenz) eine damals 27-Jährige auf ihrem Nachhauseweg mit einem Messer attackiert zu haben, bestritt aber jede Tötungsabsicht. Die Geschworenen werteten die Tat mit 6:2 Stimmen als Mordversuch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
24-Jähriger bekannte sich schuldig
Der Angeklagte fuhr im vergangenen April spätabends mit seinem Fahrrad an zwei jungen Frauen vorbei, die sich nach der Arbeit auf dem Heimweg befanden. Auf Höhe der beiden Frauen stach der 24-Jährige völlig unvermittelt mit einem Küchenmesser auf die 27-Jährige ein. Die Verletzte, die mit dem Angeklagten nicht bekannt war, dachte zuerst an einen Schlag und bemerkte erst später, dass sie einen Stich erlitten hatte. Das 21 Zentimeter lange Küchenmesser war in den zentralen Rückenbereich eingedrungen. Sie begab sich ins Spital, wo sie einen Tag zur Behandlung bleiben musste. Die Verletzungen hatten sich glücklicherweise als nicht allzu gravierend herausgestellt.
Der 24-Jährige bekannte sich von Beginn des Prozesses an für schuldig, allerdings nicht zum angeklagten Mordversuch, sondern bezüglich einer vorsätzlichen Körperverletzung. Er habe ein Zeichen setzen wollen, nach Aufmerksamkeit gesucht. Immer wieder sei er von Frauen seelisch verletzt worden, nun habe er eine Frau verletzen wollen, sagte er.
Urteil nicht rechtskräftig
Gerichtsmediziner Walter Rabl bestätigte, dass bei der 27-Jährigen keine inneren Organe verletzt wurden und dass sie großes Glück hatte. Das Messer wurde durch einen Knochen blockiert und drang deshalb nicht in die Tiefe ein. Der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller bejahte in seinem Gutachten die zum Tatzeitpunkt vorliegende Zurechnungsfähigkeit des Täters. Er hatte mit 0,9 Promille keinen allzu hohen Alkoholwert und auch der Konsum von Cannabis hatte sich in Grenzen gehalten. Haller sah allerdings eine Einschränkung des Steuerungsvermögens. Gründe dafür seien ADHS und eine Persönlichkeitsstörung. Der Psychiater sprach von Abnormität höheren Grades und hielt eine Einweisung in eine stationäre Einrichtung für notwendig. Die Therapie könne Monate, wenn nicht Jahre dauern. Anderenfalls müssten weitere ähnliche Taten befürchtet werden, so der Gutachter.
Die Geschworenen sprechen den Mann in ihrer Beratung wegen Mordversuches schuldig und gingen von prinzipieller Zurechnungsfähigkeit aus. Dennoch wurde die Einweisung des Täters in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Dem Opfer wurde eine Entschädigung in Höhe von 2.080 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Wegen Mordversuchs ist ein 24-jähriger Schweizer am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
- Der Mann gab zu, im April 2021 in Hard eine damals 27-Jährige auf ihrem Nachhauseweg mit einem Messer attackiert zu haben, bestritt aber jede Tötungsabsicht.
- Die Geschworenen werteten die Tat mit 6:2 Stimmen als Mordversuch.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig.