APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER

Verbesserung der Betreuung nach Fehlgeburten geplant

Die Betreuung von Frauen nach einer Fehlgeburt soll verbessert werden. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) kündigte im Ö1-Morgenjournal am Dienstag die künftige Übernahme der Kosten für eine Nachbetreuung durch eine Hebamme ab der 18. Schwangerschaftswoche an. Eine Arbeitsgruppe soll weitere Maßnahmen prüfen. Wird ein Kind mit 500 Gramm oder mehr leblos geboren, handelt es sich juristisch um eine Totgeburt. Unter dieser Grenze ist es eine sogenannte Fehlgeburt.

Vor allem nach Fehlgeburten gibt es laut der Kärntnerin Bernadette Hartl vom Verein Wandelstern Probleme. Auch sie selbst habe als Betroffene viel zu wenig Unterstützung bekommen: "Es hat keiner geschaut, ob ich wirklich Unterstützung brauche in psychologischer Hinsicht oder ob ich eine Hebamme-Nachbetreuung brauche. Ich hätte auch nach zwei Wochen sofort wieder arbeiten gehen sollen." Anspruch auf Mutterschutz gibt es in diesen Fällen bisher nicht. Eine Nachbetreuung durch Hebammen wäre nur auf eigene Rechnung möglich.

Künftig werden diese Kosten ab der 18. Schwangerschaftswoche übernommen, hieß es im Morgenjournal. "Die Hebammen sind diejenigen, die hier gut geschult sind, eben sowohl körperlich zu begleiten, aber auch psychologisch zu begleiten. Das wird künftig die Krankenkasse übernehmen", so Raab. Für die längerfristige Betreuung sollen die Familien- sowie Frauen- und Mädchenberatungsstellen zuständig sein. Für diese und für medizinisches Personal soll es Weiterbildungen geben.

Zur geforderten Aufweichung der starren Gewichtsgrenze ist laut der Frauenministerin eine Arbeitsgruppe nötig, "damit man sich die aktuelle Regelung ansieht und von unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet". Denkbar wäre etwa zusätzlich eine zeitliche Grenze nach Schwangerschaftswochen, um auch nach Fehlgeburten Mutterschutz zu ermöglichen. Dafür spricht sich laut dem Bericht auch das grün geführte Gesundheitsministerium aus. Details, etwa zum Zeitplan, sind offen.

Zur Inanspruchnahme des Hebammenbeistands nach einer Fehlgeburt ab der 18. Schwangerschaftswoche hatten ÖVP und Grüne bereits vergangene Woche einen Antrag im Ministerrat eingebracht. "Allen Eltern, egal ob nach einer Fehl- oder Totgeburt oder auch Lebendgeburt, bei welcher das Neugeborene kurz nach der Geburt verstorben ist, soll österreichweit kompetent geholfen werden", sagte ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle. Das ebenfalls auf den Weg gebrachte Paket mit Informations- und Ausbildungsmaßnahmen sei "ein erster Schritt", betonten Meri Disoski, Frauensprecherin der Grünen, und Barbara Neßler, Familiensprecherin der Grünen. Die 500-Gramm-Grenze mit unterschiedlichen Ansprüchen bei Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Wochengeld sei "nicht zielführend", und es sei wichtig das Thema Fehl- und Totgeburten zu enttabuisieren, so Neßler: "Jede dritte Frau ist laut Schätzungen davon betroffen. Wir sprechen aber viel zu wenig darüber."

ribbon Zusammenfassung
  • Ab der 18. Schwangerschaftswoche werden die Kosten für eine Hebammenbetreuung nach Fehlgeburten von der Krankenkasse übernommen, kündigt Familienministerin Susanne Raab an.
  • Eine Arbeitsgruppe soll die Regelungen zu Fehl- und Totgeburten überprüfen, insbesondere die starre Gewichtsgrenze von 500 Gramm, die aktuell für die Unterscheidung zwischen Fehl- und Totgeburt gilt.
  • Die Enttabuisierung von Fehl- und Totgeburten wird vorangetrieben, da jede dritte Frau laut Schätzungen davon betroffen ist. Ziel ist es, allen betroffenen Eltern österreichweit kompetente Hilfe zu bieten.