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15 Monate Haft nach tödlichem Schuss aus Gewehr in Kärnten

Heute, 15:29 · Lesedauer 2 min

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch ein 44-Jähriger aus dem Bezirk St. Veit an der Glan wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im August 2024 einen 36-Jährigen mit einer Gewehrkugel getroffen, wegen des Tathergangs und des fehlenden Tötungsvorsatzes war aber von einer Mordanklage abgesehen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte am Tattag mit seinem Stiefsohn Streit in einem Gasthaus und fuhr danach nach Hause. Unterwegs wurde der Angeklagte von diesem noch einmal angerufen und bedroht. Als der Stiefsohn dann mit zwei weiteren Männern vor der Tür des 44-Jährigen stand und ins Haus wollte, holte der Angeklagte sein Gewehr vom Schlafzimmerkasten und verließ das Haus durch den Hintereingang. Im Dunkeln kam ihm dann einer der drei entgegen und griff mit den Worten "Dann schieß halt, du Kasperl" nach dem Lauf der Waffe.

Die Waffe hatte, wie ein Sachverständiger feststellte, ein sehr geringes Abzugsgewicht. "Die Tatwaffe hatte ein Abzugsgewicht von lediglich 0,41 Kilogramm, eine Polizei-Dienstwaffe hat im Vergleich rund 2,5 Kilogramm", erklärte Staatsanwältin Veronika Holub. Durch den Griff an den Lauf sei der Zeigefinger des Angeklagten, der am Abzug lag, bewegt und die Waffe abgefeuert worden. Das Opfer erlitt einen Durchschuss auf Brusthöhe und verstarb an den massiven Verletzungen. Ein Tötungsvorsatz konnte nicht nachgewiesen werden, weshalb von einer Mordanklage abgesehen wurde.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Ihm tue die Sache unglaublich leid, er habe, so Verteidiger Philipp Tschernitz, zuvor mit dem Opfer nichts zu tun gehabt. Der Angeklagte habe sich zudem nicht zu Unrecht vor dem Stiefsohn gefürchtet, dieser sei vorbestraft und sehr aggressiv gewesen. Gegen ihn wird wegen der ausgesprochenen Drohungen in einem eigenen Verfahren ermittelt.

Angeklagter nahm Urteil an

Dem Prozess gegen den 44-Jährigen schlossen sich drei Privatbeteiligtenvertreter an, die für die Familie des Opfers Trauerschmerzensgeld forderten. Einzelrichter Oliver Kriz sprach den Angeklagten schließlich schuldig und den Privatbeteiligten insgesamt 25.000 Euro Trauerschmerzensgeld zu. Der Angeklagte nahm den Schuldspruch an, erbat sich betreffend der Privatbeteiligtenansprüche jedoch drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Zusammenfassung
  • Ein 44-Jähriger wurde in Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft verurteilt, nachdem er im August 2024 einen 36-Jährigen mit einer Gewehrkugel getroffen hatte.
  • Die Tatwaffe hatte ein sehr geringes Abzugsgewicht von 0,41 Kilogramm, was zum tödlichen Schuss führte, als das Opfer nach dem Gewehrlauf griff.
  • Der Richter sprach den Angehörigen des Opfers 25.000 Euro Trauerschmerzensgeld zu, und der Angeklagte akzeptierte den Schuldspruch, bat jedoch um Bedenkzeit bezüglich der Geldforderungen.