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Todesfahrer in Belgien der fahrlässigen Tötung angeklagt

Nach einer Todesfahrt bei einem Umzug in Belgien ist gegen den Lenker Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge im Rahmen eines Verkehrsunfalls erhoben worden. Es wurde ein Haftbefehl gegen den 34-Jährigen erlassen, berichtete die Nachrichtenagentur Belga am Dienstag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass der Mann unvorsichtig gefahren sei, aber keine Tötungsabsicht hatte.

Der Beschuldigte gab unterdessen zu, deutlich zu schnell gefahren zu sein. Am Sonntag war in dem südbelgischen Ort Strépy-Bracquegnies ein Auto bei einer Karnevalsveranstaltung in eine Menschenmenge gerast. Sechs Menschen starben. Bereits am Sonntag sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass es keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gebe.

Der Staatsanwaltschaft zufolge gab der Fahrer mittlerweile zu, dass er deutlich zu schnell unterwegs gewesen sei. Der Sender VRT berichtete, er habe ausgesagt, in der 50er Zone rund 90 Stundenkilometer gefahren zu sein. Kurz vor dem Aufprall habe er gebremst, was Kamerabilder bestätigten.

Nach dem Aufprall fuhr der Fahrer eigenen Angaben zufolge wegen des Schocks noch mehrere Hundert Meter weiter. Den Ermittlern zufolge war er angetrunken. Der Alkoholwert habe knapp über dem gesetzlichen Grenzwert gelegen.

Der Beifahrer (32) ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt worden. Er wurde zunächst unter Auflagen freigelassen. Die Ermittler betonten am Dienstag, dass sich die Gründe für die Anklage im Laufe der Ermittlungen noch ändern könnten. Sie beruhten auf den bisher erzielten Erkenntnissen.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach einer Todesfahrt bei einem Umzug in Belgien ist gegen den Lenker Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge im Rahmen eines Verkehrsunfalls erhoben worden.
  • Es wurde ein Haftbefehl gegen den 34-Jährigen erlassen, berichtete die Nachrichtenagentur Belga am Dienstag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft.
  • Der Beschuldigte gab unterdessen zu, deutlich zu schnell gefahren zu sein.