Strengere Maskenpflicht in Ischgl
Die Verordnung gilt ab Donnerstag 0.00 Uhr und tritt mit Ablauf des 20. Jänner wieder außer Kraft. Eine mögliche Verlängerung der Verordnung werde dann entsprechend den weiteren Entwicklungen neuerlich beurteilt, hieß es seitens des Landes. Die erweiterte Maskenpflicht gilt jeweils von 8.00 bis 24.00 Uhr.
In Ischgl, das in der ersten Phase der Pandemie in die internationalen Schlagzeilen geraten war, gilt die Verordnung in der Dorfstraße, am Silvrettaplatz und auf dem Fimbabahnweg. In der Gemeinde St. Anton am Arlberg sind wesentlich mehr Straßen und Plätze "betroffen".
Im Bezirk Landeck Iag die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch bei 2.893,3 - der zweithöchste Wert hinter dem Bezirk Kitzbühel mit 3.381,5. In Gesamt-Tirol betrug sie 1.388,2. Bisher hatten aber weder steigende Infektionen noch Omikron-Fälle Einfluss auf die Situation in den Krankenhäusern, die weiterhin sehr stabil war.
Zusammenfassung
- Das Land Tirol bzw. die Bezirkshauptmannschaft Landeck hat die Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht im Freien an stark frequentierten Plätzen und Straßen in Ischgl und St. Anton am Arlberg angeordnet - zusätzlich zur bestehenden bundesweiten Regelung.
- Die Verordnung gilt ab Donnerstag 0.00 Uhr und tritt mit Ablauf des 20. Jänner wieder außer Kraft.
- Die erweiterte Maskenpflicht gilt jeweils von 8.00 bis 24.00 Uhr.