Strafantrag nach PULS 24 Recherche: Nach Missbrauchsurteil wieder mit Kindern gearbeitet
"Wir haben Ermittlungen aufgenommen und nun einen Strafantrag gegen ihn erhoben", bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegenüber PULS 24 am Mittwoch. Der Verdächtige muss sich vor Gericht wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen §220b des Strafgesetzbuches verantworten. Ihm droht eine erneute Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine entsprechende Geldstrafe, da gegen den Mann 2017 ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen worden war.
Strafe abgesessen
Der ehemalige Lehrer wurde 2017 wegen Missbrauchs an einer Minderjährigen verurteilt. Er saß eine zweijährige Haftstrafe ab, weil er zwischen 2015 und 2o16 als Lehrer an einer Schule im Bezirk Mödling eine damals 13-jährige Schülerin missbraucht hatte. Die Strafe ist getilgt, zusätzlich wurde aber das Tätigkeitsverbot ausgesprochen.
Wie PULS 24 berichtete, soll sich der Mann daran nicht gehalten haben - und das sieht jetzt auch die Staatsanwaltschaft so. "Wir gehen von einer Verurteilung aus", sagt ein Sprecher. Im Dezember 2022 soll er "im Zeitraum von zwei Tagen" Minderjährige an einer Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche im Bezirk Neunkirchen unterrichtet oder betreut haben, so der Vorwurf.
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Das Tätigkeitsverbot gegen den nun 42-jährigen Mann sieht vor, dass der Verdächtige nicht mehr als Lehrer, Erzieher oder Betreuer für Minderjährige arbeiten darf. Laut PULS 24 Recherchen soll er Kunst-Kurse angeboten haben. Die Teilnehmer:innen waren laut der Einrichtung, die von PULS 24 im Februar kontaktiert worden war, zwischen 15 und 20 Jahre alt.
Lücke im Kinderschutz
Die Einrichtung, in der Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr wohnen, wollte "interessante Möglichkeiten" zur Freizeitgestaltung anbieten und habe sich deshalb für die regionalen Künstler entschieden, teilte die Geschäftsführung damals mit. Der Mann hielt zusammen mit einer Frau an zwei Tagen hintereinander einen Workshop ab. Laut der Einrichtung waren immer drei Mitarbeiter:innen dabei. Es könne "ausgeschlossen" werden, dass die Künstler mit den Jugendlichen alleine waren.
Einen Background-Check habe man vor dem Workshop jedoch nicht durchgeführt. Da gibt es bis heute eine Gesetzeslücke: Nur Mitarbeiter:innen müssen vor Anstellung eine Strafregisterbescheinigung vorlegen. Zum Zeitpunkt des Workshops habe man daher vom Tätigkeitsverbot des Mannes nichts gewusst, so die Geschäftsführerin. Als man davon Kenntnis erlangte, habe man sich an "die zuständige Kriminalabteilung" und die Jugendhilfe gewandt. Die Einrichtung versicherte damals gegenüber PULS 24, dass man zukünftig von externen Personen zumindest eine Selbsterklärung verlangen werde.
Der Verdächtige reagierte auf eine PULS 24 Anfrage nicht - ob er tatsächlich gegen das Tätigkeitsverbot verstoßen hat, muss vor Gericht geklärt werden. Die Verhandlung soll Ende Mai am Bezirksgericht Neunkirchen stattfinden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zusammenfassung
- 2017 sprach ein Gericht ein Tätigkeitsverbot gegen einen ehemaligen Lehrer aus Niederösterreich aus. Er hatte ein Kind missbraucht.
- PULS 24 Recherchen ergaben, dass er 2022 dennoch wieder Kurse an einer Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche gehalten haben soll.
- Die Staatsanwaltschaft stellt nun einen Strafantrag.