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Sitzenbleiben: Keine Corona-Sonderregeln mehr

An den Schulen gibt es heuer keine Sonderregeln für das Sitzenbleiben.

Anders als in den vergangenen beiden Jahren dürfen Schüler mit nur einem Fünfer im Zeugnis damit nicht mehr automatisch in die nächsthöhere Klasse aufsteigen. Das hat Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einem neuen Erlass klargestellt. Außerdem entfällt parallel zum Aus für die PCR-Tests an den Schulen auch die Corona-Testpflicht für die mündliche Matura.

Coronabedingte Erleichterungen

In den vergangenen beiden Jahren galten coronabedingt Erleichterungen für die Schülerinnen und Schüler beim Sitzenbleiben. Mit einem einzigen Fünfer im Zeugnis durfte man automatisch ins nächste Schuljahr aufsteigen. Ausgeschlossen war das nur, wenn das betreffende Fach schon im Vorjahr negativ beurteilt wurde. Auch bei zwei oder mehr Fünfern konnte die Lehrer-Konferenz einen Aufstieg zulassen (auch in diesem Fall aber nur, wenn diese Fächer im Vorjahr positiv abgeschlossen wurden). Weitere Folge: Auch wer grundsätzlich nicht aufsteigen durfte, dann aber alle Nachprüfungen bis auf eine schaffte, durfte automatisch in die nächste Klasse.

Zurück zu alten Regeln 

Heuer gelten statt der Ausnahmeregelung wieder die normalen Vorgaben des Schulunterrichtsgesetzes, heißt es im Erlass. Damit darf man mit einem einzigen "Nicht Genügend" im Zeugnis nur dann aufsteigen, wenn die Klassenkonferenz dem zustimmt. Tut sie das nicht, muss man zur Nachprüfung antreten.

Testaufweichung auch bei Matura 

Ebenfalls im Erlass festgehalten ist das Auslaufen der PCR-Testpflicht an den Schulen mit dem heutigen Tag. Ab morgen, Donnerstag, müssen Schüler für die Teilnahme am Unterricht also nicht mehr wöchentlich PCR-testen.

Gleiches gilt parallel auch für die Matura. Wer also ab morgen zur mündlichen Reifeprüfung (oder zur Kompensationsprüfung) antritt, braucht sich davor nicht mehr zu testen. Bisher war an jedem Prüfungstag ein negativer Corona-Test (Antigentest höchstens 24 Stunden vor Prüfungsbeginn, PCR-Test höchstens 72 Stunden vor Prüfungsbeginn) erforderlich - ausgenommen waren nur jene Personen, die in den letzten 60 Tagen eine Infektion durchgemacht haben.

Keine Abwasseranalyse 

Mit Ende des Schuljahrs läuft laut "Standard" (Mittwoch-Ausgabe) außerdem das Schulstandortmonitoring im Rahmen der Abwasseranalysen zum Nachweis des Coronavirus aus. Über das gesamte Schuljahr wurden österreichweit aus mehr als 100 Kläranlagen mit Schulstandorten im Einzugsgebiet zweimal pro Woche Proben entnommen, um einen Überblick über das lokale Infektionsgeschehen bzw. Mutationen zu erhalten. Im Bildungsministerium begründet man das damit, dass man damit herausfinden wollte, ob das Virus im Abwasser quantitativ nachgewiesen kann bzw. die Analysen flächendeckend standardisiert ausgerollt werden können. Ursprünglich war das Abwassermonitoring freilich als Frühwarnsystem angekündigt worden, um in Kombination mit PCR-Testungen und Maskenpflicht großflächige Schulschließungen und Schichtbetrieb zu vermeiden.

Damit bleibt noch das nationale Abwassermonitoring des Gesundheitsministeriums übrig. Dieses wird allerdings an weniger Standorten durchgeführt und umfasst die 24 größten Kläranlagen Österreichs mit einem Einzugsgebiet von etwas mehr als der Hälfte der Bevölkerung.

ribbon Zusammenfassung
  • An den Schulen gibt es heuer keine Sonderregeln für das Sitzenbleiben.
  • Anders als in den vergangenen beiden Jahren dürfen Schüler mit nur einem Fünfer im Zeugnis damit nicht mehr automatisch in die nächsthöhere Klasse aufsteigen.
  • Das hat Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einem neuen Erlass klargestellt.
  • Außerdem entfällt parallel zum Aus für die PCR-Tests an den Schulen auch die Corona-Testpflicht für die mündliche Matura.