Rammstein: Lindemann erwirkte einstweilige Verfügung gegen den ORF
Rammstein-Sänger Till Lindemann hat neuerlich eine einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit Berichten über Vorwürfe gegen ihn erwirkt. Diesmal geht es um Aussagen einer Frau, über die am 24. Juli vom ORF berichtet wurde. Das Landgericht Hamburg hat dem ORF "nunmehr untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe im Zuge der Rammstein-Tour gewalttätige Handlungen an einer Frau gegen deren Willen vorgenommen", hieß es in einer Erklärung von Lindemanns Anwälten.
Quellenschutz oberste Priorität
Auf Anfrage der APA hält der ORF dazu fest: "Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Zeit und Ort des geschilderten Vorfalls nicht offengelegt worden seien, wodurch Hr. Lindemann nicht die Möglichkeit erhalten habe, sich ausreichend zu verteidigen. Ebenjene Informationen hat der ORF in der Berichterstattung und auch vor Gericht bewusst nicht offen gelegt, weil Anonymität und Quellenschutz oberste Priorität für den ORF haben.
Rückschlüsse auf Identität
Durch Offenlegung von Ort und Zeit wären Rückschlüsse auf die Identität der Frau möglich gewesen, wodurch Repressalien zu erwarten gewesen wären." Weil die Betroffene anonym bleiben möchte, habe sie bisher auch keine Anzeige gegen Lindemann erstattet. "Die damaligen Berichte waren mit Chatprotokollen, Fotos und zwei unabhängigen Gutachten untermauert. Von Rechtsmitteln sieht der ORF ab, wird aber über etwaige neue Erkenntnisse in dem Fall umgehend berichten."
Zusammenfassung
- Rammstein-Sänger Till Lindemann hat neuerlich eine einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit Berichten über Vorwürfe gegen ihn erwirkt.
- Diesmal geht es um Aussagen einer Frau, über die am 24. Juli vom ORF berichtet wurde.
- Das Landgericht Hamburg hat dem ORF "nunmehr untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe im Zuge der Rammstein-Tour gewalttätige Handlungen an einer Frau gegen deren Willen vorgenommen", hieß es in einer Erklärung von Lindemanns Anwälten.
- ORF: "Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Zeit und Ort des geschilderten Vorfalls nicht offengelegt worden seien, wodurch Hr. Lindemann nicht die Möglichkeit erhalten habe, sich ausreichend zu verteidigen.
- Ebenjene Informationen hat der ORF in der Berichterstattung und auch vor Gericht bewusst nicht offen gelegt, weil Anonymität und Quellenschutz oberste Priorität für den ORF haben.
- Durch Offenlegung von Ort und Zeit wären Rückschlüsse auf die Identität der Frau möglich gewesen, wodurch Repressalien zu erwarten gewesen wären."