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Prozess wegen Tötung durch Fußtritt vor Grazer Lokal

Ein 29-Jähriger ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes und wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Julia Riffel) gestanden. Er soll am 27. Jänner einem Mann vor einem Lokal so heftige Fußtritte versetzt haben, dass dieser an den Folgen einer Fettembolie gestorben ist. Zuvor soll er in dem Café noch einen anderen Mann durch einen Kopfstoß verletzt haben. Der Beschuldigte fühlte sich nur teilweise schuldig.

Der Angeklagte war damals zuhause und spielte Videospiele, als seine Freundin allein in das Café ging. "Getrieben von Eifersucht folgte er ihr", beschrieb Staatsanwalt Hansjörg Bacher die Vorgeschichte. Im Lokal sah er seine Freundin mit einem anderen Mann sprechen. Er ging hin, packte den völlig Überraschten am T-Shirt: "Ich hab' ihm einen Kopfstoß versetzt, dann gab es ein kleines Gerangel und ich bin hinausgegangen", erzählte der Beschuldigte.

Ein Freund des Opfers kam ihm nach und wollte ihn zur Rede stellen. "Vor dem Lokal nahm das Schicksal seinen tragischen Lauf", schilderte der Ankläger. Seinen Ausführungen zufolge soll der 29-Jährige dem Mann einen Tritt in den Brustbereich versetzt haben. Als dieser zu Boden ging "lief er auf ihn zu und versetzte ihm mit voller Wucht einen zweiten Tritt in den Oberkörper". Dabei erlitt das Opfer Serienrippenbrüche sowie einen Milz- und einen Leberriss. Dadurch kam es zu einer Fettembolie, der Angegriffene starb noch an Ort und Stelle. "Er war Fußballer und kann große Wucht in so einen Tritt legen", ergänzte Bacher.

"Es ist die Frage, ob er ernstlich vorgehabt haben soll, durch einen Tritt ein Leben auszulöschen und sein Leben zu ruinieren", hielt Verteidiger Bernhard Lehofer dagegen. Er sei auch nie "als Aggressivling" aufgefallen, meinte der Anwalt. Dem steht die Aussage zweier Zeugen gegenüber, die ihn als "Fußball-Hooligan" beschrieben haben.

Der Angeklagte gab den Kopfstoß zu, im zweiten Fall stellte er aber jede Tötungsabsicht in Abrede. Er schilderte, dass er vor dem Café von einem Freund des Verletzten einen Fußtritt gegen die Unterschenkel bekommen habe. Daraufhin versetzte er ihm einen Tritt in den Brustbereich. "Warum haben Sie nicht gegen die Beine getreten?", fragte die Richterin. "Hätte ich gemacht, wenn ich gewusst hätte, wie es ausgeht", antwortete der Beschuldigte. Den zweiten Tritt mit Anlauf, den ein unbeteiligter Zeuge gesehen haben will, leugnete er zur Gänze.

"Glauben Sie, dass der Zeuge lügt?", fragte die Richterin. "Ja", kam die knappe Antwort. "Warum?". "Weiß ich nicht", so der Befragte.

Als Zeugin war unter anderem die Kellnerin des Lokals geladen, die bei dem Schwerverletzten erste Hilfe geleistet hatte. Bei der Polizei hatte sie nach dem Vorfall angegeben, der Angeklagte habe öfter jemanden zusammengeschlagen, mitunter auch mit Füßen getreten. Er soll auch mit Gläsern geworfen haben. Er sei ein "Straßenkämpfer" und ein "Hooligan".

Davon wollte sie vor Gericht nichts mehr wissen. "Das habe ich nie gesagt", erklärte die Frau. Der 29-Jährige sei ein guter Freund von ihr und nie besonders aggressiv gewesen. "Warum steht das dann da?", fragte die Richterin. Darauf wusste die Zeugin auch keine Antwort. Ihr Freund war auch im Lokal gewesen und versuchte ebenfalls, den Beschuldigten im besten Licht zu schildern. "Er war nie gewalttätig, er hat sogar kleine Igel von der Straße gerettet", erzählte der Zeuge.

Die Verhandlung wird am 14. Oktober fortgesetzt. Dann kommen weitere Zeugen, planmäßig sollte es auch ein Urteil geben.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 29-jähriger Mann steht vor dem Grazer Straflandesgericht wegen Mordes und versuchter schwerer Körperverletzung, nachdem er am 27. Januar einem Mann vor einem Lokal tödliche Fußtritte versetzt haben soll.
  • Der Angeklagte gibt zu, zuvor einen anderen Mann im Café mit einem Kopfstoß verletzt zu haben, bestreitet jedoch jegliche Tötungsabsicht bei den Fußtritten vor dem Lokal.
  • Die Verhandlung wird am 14. Oktober fortgesetzt, wobei weitere Zeugen erwartet werden und ein Urteil geplant ist.