Vier Jahre Haft
Auf freiem Fuß: Haftantritt von Karl-Heinz Grasser noch offen
Mehr als vier Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil zog der Oberste Gerichtshof (OGH) am 25. März einen Schlussstrich unter weite Teile der Causa BUWOG. Karl-Heinz Grassers Freiheitsstrafe wurde infolge dessen auf vier Jahre halbiert.
Der Ex-Finanzminister (erst FPÖ, dann ÖVP) und sein Anwaltsteam kündigten nach der Entscheidung des OGH bereits an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen und eine Beschwerde gegen das rechtskräftige BUWOG-Urteil zu erheben. Da der Gang zum EGMR jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, muss Grasser definitiv in Haft.
Noch keine Aufforderung zum Haftantritt
Wann genau der Ex-Finanzminister seine Freiheitsstrafe antreten wird, ist allerdings noch unklar. Wie Grassers Anwalt Manfred Ainedter der "Tiroler Tageszeitung" bestätigte, hat der 56-Jährige noch keine Aufforderung zum Haftantritt erhalten. Grasser befindet sich damit weiterhin auf freiem Fuß.
Das Urteil, das am 25. März gefällt wurde, muss der OGH an das Wiener Landesgericht für Strafsachen übermitteln. Der zuständige Richter muss daraufhin eine Endverfügung für die rechtskräftig abgeschlossenen BUWOG- und Terminal Tower-Aktenteile erstellen. Die Endverfügung wird dem Ex-Finanzminister gemeinsam mit der Aufforderung zum Strafantritt zugestellt.
Video: Gefängnis: Das erwartet Grasser
Dafür hat das Gericht vier Wochen Zeit. Die Frist endet somit spätestens am 25. April. Sobald Grasser die Aufforderung zum Strafantritt erhält, muss er seine Strafe innerhalb eines Monats antreten. Dafür muss er sich in jener Justizanstalt melden, die seinem Wohnsitz am nächsten liegt. Grasser lebt in Kitzbühel und müsste sich damit wohl in der Justizanstalt Innsbruck - auch "Ziegelstadl" genannt - einfinden, so "TT".
Kauft sich Grasser frei?
Für Grasser bestehen jedoch weiterhin Optionen, um den Haftantritt weiter hinauszuzögern, berichtet der "Kurier". So könne der 56-Jährige einen Haftaufschub beantragen, aus gesundheitlichen Gründen eine Haftunfähigkeit beantragen oder sich "freikaufen". Dies könnte im Rahmen einer nachträglichen Strafmilderung möglich sein.
Als Anwältin der Republik fordert die Finanzprokuratur von Grasser und drei weiteren beschuldigten 13 Millionen Euro. Sollte Grasser einen Antrag auf Strafmilderung bei Gericht beantragen und einen Teilbetrag in Millionenhöhe hinterlegen, könnte dies auf Entscheidung des Gerichts eine aufschiebende Wirkung haben.
Bereits während des Prozesses hätte sich eine solche Schadenswiedergutmachung strafmildernd auswirken können, jedoch hätte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden können. Grasser betonte jedoch stets seine Unschuld.
Fußfessel und gelockerter Vollzug
Aufgrund eines neuen Regierungsvorhabens könnte Grasser laut "Kurier" auch auf Zeit spielen. Bei guter Führung könnte Grasser auf eine bedingte Haftentlassung nach zwei Jahren hoffen. Sollte sich abzeichnen, dass der Ex-Finanzminister nach zwei Jahren bedingt entlassen wird, könnte ihm nach aktuellem Stand bereits nach einem Jahr Haft eine Fußfessel bewilligt werden.
Video: Grasser spricht von "Verletzung meiner Menschenrechte"
Die türkis-rot-pinke Koalition arbeitet laut ihrem Programm jedoch an einer Reform der Regelung für Fußfesseln. Konkret soll diese von zwölf auf 24 Monate ausgeweitet werden. Sollte diese Regelung rasch umgesetzt werden, könnte Grasser beide Jahre mit Fußfessel verbüßen.
Auch ohne diese Optionen sei laut "Kurier" aber nicht damit zu rechnen, dass der 56-Jährige lange Zeit hinter Gitter verbringen muss. Bei guter Führung könnte Grasser bereits nach wenigen Wochen vom geschlossenen in den gelockerten Vollzug wechseln.
Dafür benötigt Grasser eine Anstellung. Er könnte damit in der Früh in die Arbeit gehen, sich eine zusätzliche Stunde täglich frei bewegen und wäre dann nur zum Schlafen sowie an den Wochenenden und Feiertagen im Gefängnis.
Zusammenfassung
- Seit Ende März steht fest, dass Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in Haft muss.
- Wann er seine Freiheitsstrafe genau antritt, ist allerdings noch unklar.
- Bisher hat Grasser noch keine Aufforderung zum Haftantritt erhalten, bestätigte dessen Anwalt Manfred Ainedert.
- Rechtliche Mittel könnten Grasser noch Zeit verschaffen – oder ihm eine mildere Strafe ermöglichen.