Prozess um Macheten-Mord in Wien-Brigittenau fortgesetzt
Mit Ausnahme des 22-Jährigen, der dazu geständig ist, mit der Machete auf den Landsmann der vier eingeschlagen zu haben, wollen die Angeklagten mit der Bluttat nichts zu tun gehabt haben. Der 29-Jährige behauptete nun in seiner Beschuldigteneinvernahme, er habe sich zufällig am Tatort befunden. Er sei nur deshalb davongelaufen und in die Donau gesprungen, als die Polizei anrückte, weil er fremdenrechtliche Konsequenzen befürchtete: Gegen ihn bestand ein aufrechtes Aufenthaltsverbot. Der 29-Jährige war am Tag der Tat aus Frankreich angereist, nachdem ihn laut Staatsanwaltschaft die Mitangeklagten darum gebeten hatten.
Das stellte der Mann in Abrede. Er habe sich in Österreich eine Arbeit suchen wollen: "Ich habe in Frankreich von 8.00 Uhr bis Mitternacht gearbeitet und dafür nur 40 Euro bekommen." In Wien habe er sich bessere Verdienstmöglichkeiten erhofft. Djafaar H. habe er gekannt, mit diesem aber keine Schwierigkeiten gehabt, obwohl dieser "ein schwieriger Mensch" gewesen sei.
Der Anklage zufolge wurde Djafaar H. nach vorangegangenen Streitereien gezielt in eine tödliche Falle gelockt. Er soll in eine länderübergreifende Suchtgiftorganisation eingebunden gewesen sein, drei Angeklagte sollen für ihn in Wien als sogenannte Streetrunner gearbeitet und Drogen verkauft haben. Bei der Abrechnung soll es zu Unstimmigkeiten gekommen sein, die Beschuldigten - vor allem der 22-Jährige - fühlten sich übers Ohr gehauen und kamen laut Anklageschrift "überein, ihre Probleme mit Djafaar H. endgültig gewaltsam zu lösen".
Die Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Die Urteile sollen am 20. März fallen. Den Angeklagten drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haftstrafen.
Zusammenfassung
- In Wien wird der Prozess um den Macheten-Mord an Djafaar H. (31) fortgesetzt, vier Algerier stehen im Verdacht, ihn mit einer Machete und Messern getötet zu haben.
- Ein 22-jähriger Angeklagter gesteht den Mord, während ein 29-Jähriger seine Beteiligung abstreitet und behauptet, für Arbeitssuche aus Frankreich angereist zu sein.
- Die Angeklagten sollen in eine Suchtgiftorganisation eingebunden gewesen sein, die Urteile werden am 20. März erwartet und könnten lebenslange Haftstrafen nach sich ziehen.