EU-Gericht weist Oligarchen-Klage gegen Sanktionen ab
Seine Ehefrau sei mit ihm geschäftlich verbunden, weil sie Vorsitzende der zum Unternehmen gehörenden Stiftung sei. Die Sanktionen seien also gerechtfertigt.
Das Ehepaar hatte geltend gemacht, dass die Strafmaßnahmen aus ihrer Sicht eine willkürliche und unverhältnismäßige Einschränkung ihrer Grundrechte darstellten. Dem folgten die Richter nicht: Das Einfrieren von in der EU vorhandenen Vermögenswerten und das Einreiseverbot in die EU seien rechtmäßig.
Die EU hat seit dem russischen Angriff auf die Ukraine rund 1800 Geschäfts- und Privatleute auf Sanktionslisten gesetzt. Dagegen sind derzeit rund 60 Klagen vor dem Gericht der EU anhängig.
Ein prominentes Urteil war bereits im Frühjahr gefallen, und es stellte eine deutliche Niederlage für die EU dar. Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, hätte nicht sanktioniert werden dürfen, entschieden die Richter damals. Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.
Das Gericht der EU hat indes eine Sanktionsentscheidung der Europäischen Union gegen den russischen Geschäftsmann Aleksandr Schulgin teilweise gekippt. Die EU kann dagegen aber noch vorgehen. Solange bleibe die Sanktion in Kraft, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg.
Die EU hatte die Strafmaßnahmen gegen Schulgin damit begründet, dass er Geschäftsführer einer russischen Plattform für Elektrohandel sei. Damit sei er in Bereichen tätig, die Russland als wichtige Einnahmenquelle dienten. Er habe im Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Präsident Wladimir Putin teilgenommen, was beweise, dass er politische Maßnahmen unterstütze, die die territoriale Souveränität der Ukraine bedrohten.
Schulgin focht die Sanktionen vor dem Gericht der EU an. Die Richter gaben ihm teilweise Recht. Der Rat der Europäischen Union habe nicht belegen können, warum Schulgin auch nach seinem Rückzug von der Geschäftsführung weiterhin als einflussreicher Geschäftsmann einzustufen sei. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.
Zusammenfassung
- Das EU-Gericht hat die Klagen zweier Russen gegen die Sanktionen der Europäischen Union abgewiesen.
- Schulgin focht die Sanktionen vor dem Gericht der EU an.