Prozess nach Geiselnahme im AMS Gmunden
Als der Mann am 19. September 2024 in das AMS-Gebäude kam, habe er in seinem Rucksack drei große Küchenmesser und vier Handschellen gehabt, heißt es in der Anklage. Bei einem Infostand soll er den dortigen Betreuer nach zwei weiteren Mitarbeitern gefragt haben.
Nachdem der Betreuer die Kollegen informiert hatte, soll der Angeklagte ein Messer aus dem Rucksack genommen, den Infostand-Mitarbeiter damit bedroht und gesagt haben, es handle sich um eine Geiselnahme. Als eine weitere AMS-Kollegin herkam, habe er auch diese bedroht und anschließend alle anderen Personen, die sich auf derselben Etage aufhielten, aufgefordert, das Gebäude zu verlassen.
Danach habe er selbst die Polizei gerufen und nach der Verhandlungsgruppe gefragt. Als Motiv gab er an, dass seine Bezüge ruhend gestellt worden waren. Wenig später wurde der Mann, der durch das Telefonieren abgelenkt war, von der Polizei gestellt. Er ließ sich widerstandslos festnehmen.
Laut Gutachten zurechnungsfähig, aber psychische Störung
Laut Gutachten liegt bei dem 37-Jährigen eine nachhaltige psychische Störung vor, er sei aber zurechnungsfähig. Daher beantragt die Staatsanwaltschaft Wels eine Strafe und eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Zusammenfassung
- Ein 37-jähriger Mann steht am 6. Februar in Wels vor Gericht, weil er im Herbst 2024 eine Geiselnahme im AMS Gmunden durchgeführt haben soll.
- Der Angeklagte hatte drei Küchenmesser und vier Handschellen bei sich und drohte mehreren Mitarbeitern, nachdem seine Bezüge ruhend gestellt worden waren.
- Laut Gutachten ist der Mann zurechnungsfähig, aber psychisch gestört, weshalb die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.