APA/APA/VERENA LEISS/VERENA LEISS

Prozess in Linz: "Konnten doch nicht zulassen, dass er sie absticht"

m Prozess gegen einen 52-jähriger Syrer, der im Mai auf der Oberen Donaulände in Linz seine Frau niedergestochen haben soll und deshalb wegen des Vorwurfs des Mordversuchs vor Gericht steht, dürfte am Mittwoch ein Urteil gesprochen werden.

Am Vormittag waren Zeugen am Wort. Sie hatten der Frau damals das Leben gerettet. "Wir konnten doch nicht zulassen, dass er sie absticht", meinte eine Frau, die den Angeklagten angesprungen war, um ihn zu entwaffnen.

Eifersucht: Kontakt zu Fremden ist "Hochverrat"

Der Angeklagte soll seine Frau bei einem Streit mit einem Teppichmesser mehrmals in den Hals gestochen haben. Die 41-Jährige überlebte nur dank einer Kette glücklicher Umstände und einiger couragierter Personen, die einschritten und den Angreifer unter erheblichem eigenen Risiko außer Gefecht setzten: Eine Frau sprang dem Mann in den Rücken, ein Geistlicher versuchte, ihn zum Aufgeben zu bewegen, die Mannschaft eines zufällig vorbeikommenden Krankenwagens sowie medizinisch kundige Passanten leisteten rasch Erste Hilfe. Das Opfer sei Blut überströmt gewesen, als die Schwerverletzte im Rettungswagen versorgt wurde, habe der mutmaßliche Täter noch geschrien, sie sei eine "schlechte Frau", schilderte eine Zeugin.

Motiv der Tat sei Eifersucht gewesen, weil die Frau mit anderen Männern über Social Media Kontakt gehabt habe, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger meinte, was das Motiv angehe, müsse man den kulturellen Hintergrund sehen. Der Angeklagte bestreitet die Tötungsabsicht. Er bezeichnete sich als "sehr liberal", meinte aber gleichzeitig, dass seine Frau nicht zu Fremden Kontakt haben dürfe und "Hochverrat" begangen habe.

Angeklagter ist zurechnungsfähig

Laut dem psychiatrischen Gutachten von Adelheid Kastner ist der Angeklagte nicht geistig abnorm. Darin kommt sie zum Schluss, dass die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten "noch nicht als höhergradig seelisch-geistige Abartigkeit" einzustufen sei. Er sei zurechnungs- und schuldfähig. Für die von ihm behaupteten Erinnerungslücken gebe es keine medizinische Erklärung, außer dass er sich nicht erinnern wolle. Er respektiere die österreichischen Gesetze "nach außen, aber nicht im innerfamiliären Bereich", so die Gutachterin. Es sei davon auszugehen, dass er dieses Muster auch in künftigen Beziehungen fortsetzen werde.

Er respektiere die "Meinung" der Gutachterin, er vertrete aber eine andere, "weil ich die Situation erlebt habe und aus einer anderen Kultur komme", sagte der Angeklagte. Es gebe "einen Unterschied zwischen unseren Verhältnissen und den Verhältnissen in Österreich". In der arabischen Welt sei es verboten, dass eine verheiratete Frau Kontakt mit einem anderen Mann habe. Und er könne "die Kultur, die ich mitbekommen habe, nicht in sechs Jahren in Österreich" abschütteln.

Daraufhin entspann sich eine Diskussion mit der Vorsitzenden über Frauenrechte. Ob es denn in Syrien erlaubt sei, seine Frau mit dem Messer zu attackieren, wenn sie sich nicht an den Ehevertrag halte, wollte diese schließlich wissen. Nach längerem Disput räumte der Angeklagte kleinlaut ein, dass man auch dort seine Frau nicht schlagen dürfe, sondern sich scheiden lassen müsse, wenn die Beziehung nicht mehr funktioniere. "Das ist dann eh nicht so ein großer Unterschied", befand die Richterin daraufhin.

Urteil wird am Abend erwartet

Am Nachmittag stehen noch die Schlussplädoyers am Programm. Ein Urteil war am Abend zu erwarten.

ribbon Zusammenfassung
  • m Prozess gegen einen 52-jähriger Syrer, der im Mai auf der Oberen Donaulände in Linz seine Frau niedergestochen haben soll und deshalb wegen des Vorwurfs des Mordversuchs vor Gericht steht, dürfte am Mittwoch ein Urteil gesprochen werden.
  • Am Vormittag waren Zeugen am Wort. Sie hatten der Frau damals das Leben gerettet.
  • "Wir konnten doch nicht zulassen, dass er sie absticht", meinte eine Frau, die den Angeklagten angesprungen war, um ihn zu entwaffnen.