Nazi-Tattoo: Polizisten blüht offenbar Disziplinar-Verfahren
Und schon wieder gehen die Informationen auseinander: Der "Standard" schreibt, gegen jene zwei Polizisten, denen in Braunau vorgeworfen wird, nichts gegen einen Mann mit Nazi-Tattoos unternommen zu haben, sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Eine Suspendierung dürfte im Raum stehen. Vonseiten der Landespolizeidirektion heißt es jedoch, der Fall werde intern geprüft. Es werde noch einige Tage dauern.
Dass die Darstellungsweisen auseinander gehen, kennt man in dem Fall schon. Zur Vorgeschichte:
Ein Badegast im Braunauer Freibad in Oberösterreich fiel mit einer Nazi-Tätowierung auf, so viel ist fix. Das Tattoo sei relativ groß gewesen, mit einem "SS-Totenkopf und in der Stirn dieses Totenkopfes waren zwei Runen und damit quasi das Zeichen der Waffen-SS", schilderte ein anonymer Zeuge, ein bayerischer Polizist, dem ORF Oberösterreich. Er verständigte daraufhin die Braunauer Polizei, wie er dem "Standard" sagte, zwei Beamte kamen zum Bad.
Nicht auffindbar? Person lag "direkt neben uns"
Dann gehen die Aussagen des deutschen Polizisten und der oberösterreichischen Beamten auseinander. Der Verdächtige sei nicht mehr auffindbar gewesen, sagten die Österreicher, deswegen habe die Polizei das Bad auch nicht betreten. Dieser Aussage widerspricht der bayerische Polizist: "Von dem Punkt an, wo ich ins Schwimmbad reingegangen bin, bis um 16.00 Uhr, als ich das Schwimmbad verlassen habe, hätte ich sagen können, wo diese Person sitzt. Weil sie am Handtuch direkt neben uns lag."
Weder Anzeiger noch Badepersonal hätten den verdächtigen Mann jedoch finden können, so die Polizei in einer Aussendung am Dienstag. Die Polizisten gaben an, man solle sie verständigen, wenn der Verdächtige wieder auftauche. Laut Landespolizeidirektion erfolgte aber kein Anruf mehr.
Zusammenfassung
- Im Braunauer Freibad soll ein Mann sein Nazi-Tattoo offen zur Schau gestellt haben.
- Ein anderer Gast verständigte daraufhin die Polizei.
- Die weiteren Ereignisse sind unklar - denn Polizei und Zeugen widersprechen einander.