APA/APA/MARKUS STEGMAYR/MARKUS STEGMAYR

Toter Mann in Tirol: Lebenslang für 31-Jährigen bestätigt

16. Apr. 2025 · Lesedauer 4 min

Das Urteil gegen einen 31-jährigen Polen - er war im Oktober 2024 erstinstanzlich vom Landesgericht Innsbruck zu lebenslanger Haft wegen des Verbrechens des Mordes verurteilt worden - ist am Mittwoch vom Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) bestätigt worden. Der Mann hatte einen 36-jährigen Tiroler Bekannten in dessen Wohnung in Itter (Bezirk Kitzbühel) mit einem Messer getötet. Der Pole bleibt weiter in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht.

Das Urteil war damit rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes hatte im Oktober nach der erstinstanzlichen Verurteilung Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung gegen die Strafhöhe und die privatrechtlichen Ansprüche der Hinterbliebenen eingebracht. Die Nichtigkeitsbeschwerde wies der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits im Februar diesen Jahres ab. Somit entschied der Richtersenat des Oberlandesgerichts Innsbruck am Mittwoch vor allem über das Strafmaß - und ließ dieses letztlich wie bisher bestehen.

In der Urteilsbegründung wurde klargemacht, dass keine bisher unberücksichtigten Gründe zur Herabsetzung der Strafe bestünden. "Von einem reumütigen Geständnis etwa kann tatsächlich keine Rede sein", sagte der vorsitzende Richter. Zudem gebe es vier einschlägige Vorstrafen und die Tat sei mit einer Waffe in der Wohnung des Opfers begangen worden, führte er gewichtige Erschwernisgründe aus, die eine lebenslange Haft "Schuld und Tat angemessen" werden ließen. Die Privatbeteiligtenansprüche der Hinterbliebenen blieben ebenfalls aufrecht: Der Mann muss an diese rund 14.500 Euro bezahlen. Auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum, die damals ausgesprochen worden war, blieb bestehen.

Verteidiger ortete nicht ausreichend berücksichtigte Milderungsgründe

Zuvor hatte der Verteidiger des polnischen Staatsbürgers in der rund halbstündigen Berufungsverhandlung noch einmal alles in die Waagschale geworfen. Der Anwalt sah die Strafhöhe als "klar zu hoch" an, weil eben einige "maßgebliche Milderungsgründe" damals beim Geschworenenprozess nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. "Er hat sich reumütig geständig gezeigt und war auch eingeschränkt zurechnungsfähig", führte der Verteidiger aus. Sein Mandant sei damals jedenfalls "psychotisch gewesen" und darüber hinaus "ein ganz Anderer wie heute."

Die Oberstaatsanwältin folgte den Einschätzungen des Verteidigers hingegen nicht. "Es gibt keine Milderungsgründe, die in der ersten Instanz nicht berücksichtigt worden wären, die zu einer Herabsetzung der Strafhöhe führen würden", argumentierte sie. Das Geständnis sei "weder reumütig noch umfassend" gewesen, noch habe dieses und die Aussagen des Mannes "wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen", so die Oberstaatsanwältin. Erschwerend komme bei der Tat hingegen hinzu, dass sie in der Wohnung des Opfers geschehen sei. "Eine Herabsetzung ist aus all diesen Gründen nicht möglich", betonte die Oberstaatsanwältin unmissverständlich.

Angeklagter: "Das war damals nicht ich"

Der 31-Jährige beteuerte indes in seinen abschließenden Worten vor der Urteilsverkündigung wiederum, dass es ihm "sehr leid tut". "Das war damals nicht ich", führte er aus. Er sei nicht nur "psychisch beeinträchtigt" gewesen, sondern auch massiv unter Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Er habe sich "dennoch geständig" gezeigt, obwohl ihm die "Erinnerung an die Tat komplett fehlt". "Aber dennoch habe die Straftat wohl ich begangen", erklärte er ähnlich wie in der Verhandlung im Oktober. "Ich ersuche sie jedenfalls um eine Milderung der Strafe", schloss er, bevor sich der Richtersenat zur Beratung zurückzog.

Zwischen den beiden Männern war es im Oktober 2023 in der Wohnung des Opfers zu einem heftigen Streit unter Drogen- und Alkoholeinfluss gekommen. Der 31-Jährige griff zu einem Messer im Küchenblock und stach auf den 36-Jährigen ein. Am nächsten Tag wurde der Bekannte von seiner Mutter blutüberströmt und bereits tot in der Wohnung aufgefunden. Der Pole wurde dann drei Tage nach der Tat festgenommen.

Der 36-Jährige habe ihn an diesem Tag "provoziert", hatte der 31-Jährige bei der Verhandlung am Landesgericht Innsbruck im Oktober letzten Jahres ausgeführt. "Er hat mir drastische Videos aus dem Zweiten Weltkrieg gezeigt, in denen man sieht, was die Deutschen mit den Polen gemacht haben", erklärte der polnische Staatsbürger weiters. Zuvor habe man "gemeinsam Drogen und Alkohol konsumiert". Danach sei seine Erinnerung einfach radikal abgerissen: ""Ich sah erst am Morgen, dass er tot ist". Die eigene Beule führte der Pole auf "einen Stein" zurück, die fehlende Erinnerung auf Drogen- und einen massiven Alkoholkonsum: "Ich habe unter anderem eine Flasche Schnaps ganz alleine getrunken."

Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte die lebenslange Haftstrafe für einen 31-jährigen Polen, der einen 36-jährigen Tiroler in dessen Wohnung in Itter im Oktober 2023 getötet hatte.
  • Der Verteidiger des Angeklagten hatte Berufung eingelegt und Milderungsgründe geltend gemacht, die jedoch vom Gericht nicht anerkannt wurden, da der Angeklagte nicht reumütig geständig war und bereits vier einschlägige Vorstrafen hatte.
  • Die Privatbeteiligtenansprüche der Hinterbliebenen in Höhe von 14.500 Euro bleiben bestehen, und der Angeklagte bleibt in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht.