Mord an Schwangerer: "Lebenslang" für Kärntner rechtskräftig
Verteidigerin Christine Lanschützer zog die Strafberufung zurück, nachdem der Oberste Gerichtshof im Dezember den Schuldspruch der Geschworenen bestätigt hatte. Die Sprecherin des Landesgerichtes Klagenfurt, Eva Jost-Draxl, bestätigte am Montag auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung".
Der Mann hatte die Tat stets bestritten, auch seine Verteidigerin zeigt sich weiterhin von seiner Unschuld überzeugt. Sie müsse aber auch an die Kosten für den Klienten denken, begründete sie den ungewöhnlichen Schritt. Sie kündigte an, die Causa vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen zu wollen.
Mordopfer hinterlässt drei Kinder
Die 31-jährige hochschwangere Frau, die drei Kinder hinterlässt, war in der Nacht auf 17. August 2019 in ihrer Wohnung getötet worden. Sie wurde niedergeschlagen und - noch lebend - in die Badewanne gelegt, wo das Wasser aufgedreht wurde, sodass sie schließlich ertrank. Nachbarn hatten Geräusche und Schreie gehört und die Polizei alarmiert. In der Früh wurde der Kindesvater zuhause von der Polizei zu einer Vernehmung abgeholt.
Nach Aussage der Polizisten hatte er nicht einmal gefragt, warum die Beamten mit ihm sprechen wollten. Zuerst gab er an, zuhause gewesen zu sein. Nachdem seine Handydaten aber bewiesen, dass er in der Nähe des Tatortes gewesen sei, erklärte er, er sei nach einem Fußballspiel am Heimweg gewesen, als er falsch auf die Autobahn aufgefahren war.
Die Geschworenen sprachen den Mann einstimmig nicht nur des Mordes schuldig, sondern auch des Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Betroffenen und der gefährlichen Drohung. Der vorsitzende Richter Christian Liebhauser-Karl fand in seiner Urteilsbegründung viele Erschwernisgründe, so etwa, dass der Mord in Anwesenheit der in der Wohnung schlafenden Kinder begangen worden sei. Als mildernd sei lediglich die Unbescholtenheit des Mannes zu werten. Daher sei eine lebenslange Strafe zu verhängen gewesen.
Zusammenfassung
- Die lebenslange Haftstrafe, die ein Kärntner im Juni vergangenen Jahres wegen Mordes an seiner hochschwangeren Freundin erhalten hat, ist rechtskräftig.
- Verteidigerin Christine Lanschützer zog die Strafberufung zurück, nachdem der Oberste Gerichtshof im Dezember den Schuldspruch der Geschworenen bestätigt hatte.
- Der Mann hatte die Tat stets bestritten, auch seine Verteidigerin zeigt sich weiterhin von seiner Unschuld überzeugt. Sie müsse aber auch an die Kosten für den Klienten denken, begründete sie den ungewöhnlichen Schritt.
- Die 31-jährige hochschwangere Frau, die drei Kinder hinterlässt, war in der Nacht auf 17. August 2019 in ihrer Wohnung getötet worden.
- Sie wurde niedergeschlagen und - noch lebend - in die Badewanne gelegt, wo das Wasser aufgedreht wurde, sodass sie schließlich ertrank. Nachbarn hatten Geräusche und Schreie gehört und die Polizei alarmiert.
- Die Geschworenen sprachen den Mann einstimmig nicht nur des Mordes schuldig, sondern auch des Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Betroffenen und der gefährlichen Drohung.