Mann mit Kopf auf Asphaltboden geschlagen: Polizist vor Gericht

Ein Polizist, der am 7. Mai 2023 in Wien-Simmering den Kopf eines 19-Jährigen auf den Asphaltboden geschlagen hatte, muss sich am kommenden Montag wegen Amtsmissbrauchs am Landesgericht verantworten.

Im Strafantrag ist von einem "exzessiven, nicht gerechtfertigten Ausmaß" an Gewalt zur Durchsetzung einer Identitätsfeststellung die Rede. Der Angeklagte hatte den Mann bereits zu Boden gebracht und fixiert, ehe er dessen Kopf packte und zweimal gegen den Asphalt schlug.

Der 19-Jährige erlitt eine blutende Rissquetschwunde oberhalb des rechten Auges.

Ein PULS 24-Kameramann filmte die Szene mit:

Bei Einsatz in Simmering: Polizist schlägt Mann mit Kopf auf Boden

Zur verstörenden Szene war es gekommen, nachdem der 19-Jährige einen abgesperrten Bereich vis-a-vis eines Tötungsdelikt-Tatorts auf der Simmeringer Hauptstraße betreten hatte. Er wollte an einem Bankomaten Geld beheben und sah nicht ein, warum das nicht zulässig sein sollte, nur weil im gegenüberliegenden Geschäft die Spurensicherung im Gange war. In dem Geschäftslokal war zuvor ein 38-Jähriger erschossen worden.

Kopf mehrfach gegen Betonboden gedonnert

PULS 24 war vor Ort. Eine sichtbare Absperrung gab es nicht. Ein Polizist stand am Gehweg, direkt vor dem Automaten. Der österreichische Staatsbürger erklärte den Beamten, die ihm den Weg versperrten, dass er zum Bankomaten wolle. Es kam zur Diskussion, die bald etwas rauer im Ton wurde. Leichter Körperkontakt entstand während der Diskussion auf beiden Seiten. Ein zweiter Polizist kam dazu.

Einer der Beamten legte seinen Ellbogen um den Passanten, rang ihn zu Boden und nahm seine Hand in einen Schmerzgriff. Mehrere andere Polizisten liefen zur Verstärkung herbei. Der Passant wurde auf den Bauch geworfen, er argumentierte dabei lautstark, warum er fixiert werde, er habe nichts falsch gemacht, wollte nur zum Bankomaten.

In den PULS 24-Aufnahmen ist danach auch zu sehen, wie ein Polizist den Kopf des Mannes mehrfach gegen den harten Betonboden des Gehsteigs donnerte. Der am Boden Fixierte begann daraufhin zu bluten, sein Kopf lag in einer roten Lache, bis er zur Seite gedreht wurde.

Ermittlungen gegen 19-Jährigen eingestellt

Auf PULS 24-Anfrage erklärte die Polizei damals, dass der Mann einen abgesperrten Bereich betreten wollte. Nach Information der Polizei, "setzte er eine Anstandsverletzung". Anschließend wurde der 19-Jährige wegen "des Verdachts des Widerstandes gegen die Staatsgewalt sowie der schweren Körperverletzung" festgenommen. Der Mann habe sich gegen die Festnahme gewaltsam gewehrt, "wodurch ein Polizist verletzt wurde".

Der junge Mann wurde, nachdem man ihm Handschellen angelegt hatte, von der Rettung versorgt. Eine Mitfahrt ins Krankenhaus lehnte er nach Angaben der Landespolizeidirektion, die den 19-Jährigen in weiterer Folge wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt sowie schwerer Körperverletzung anzeigte, ab.

Er habe einem an der Amtshandlung beteiligten Beamten Blessuren am Knie und am Ellbogen zugefügt, wodurch der Polizist den Dienst abbrechen und sich zur ärztlichen Behandlung in ein Spital begeben musste, hieß es. Das Ermittlungsverfahren gegen den 19-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile eingestellt.

Bei Anklage: Polizist drohen bis zu fünf Jahre Haft

Dem angeklagten Polizisten drohen im Fall eines Schuldspruchs sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe hätte für den Beamten den automatischen Amtsverlust zur Folge.

Gegen den Beamten läuft ein Disziplinarverfahren, das bis zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens ruhend gestellt ist. Vorläufig suspendiert wurde der Angeklagte nicht. Zuletzt versah er Dienst auf einer Polizeiinspektion, wobei er entweder im Innendienst oder bei Botschaftsbewachungen eingesetzt wurde.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Polizist, der am 7. Mai 2023 in Wien-Simmering den Kopf eines 19-Jährigen auf den Asphaltboden geschlagen hatte, muss sich am kommenden Montag wegen Amtsmissbrauchs am Landesgericht verantworten.
  • Im Strafantrag ist von einem "exzessiven, nicht gerechtfertigten Ausmaß" an Gewalt zur Durchsetzung einer Identitätsfeststellung die Rede.
  • Der Angeklagte hatte den Mann bereits zu Boden gebracht und fixiert, ehe er dessen Kopf packte und zweimal gegen den Asphalt donnerte.
  • Der 19-Jährige erlitt eine blutende Rissquetschwunde oberhalb des rechten Auges.
  • Ein PULS 24-Kameramann filmte die gewalttätige Szene mit.