Polizist muss nach PULS 24 Video wegen Körperverletzung vor Gericht
Gegen einen Polizisten wurde beim Landesgericht für Strafsachen ein Strafantrag eingebracht, nachdem das PULS 24 Video (siehe oben) im Frühsommer viral ging, bestätigte Behördensprecherin Judith Ziska auf APA-Anfrage.
"Körperverletzung"
Die Anklagebehörde wirft dem Beamten Amtsmissbrauch vor. Ihm drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. "Aus unserer Sicht ist eine Körperverletzung gegeben", sagte Ziska auf PULS 24 Nachfrage.
Zur Vorgeschichte: Nach einer tödlichen Schießerei in einem Copy-Shop sperrte die Polizei vis-a-vis des Tatorts einen Bereich. Der 19-Jährige wollte dort zum Bankomaten gehen. Er wollte nicht einsehen, warum das nicht zulässig sein sollte, nur weil im gegenüberliegenden Geschäft die Spurensicherung in Gang war. Laut Puls24 war die vorgenommene Absperrung nicht gut sichtbar.
"Wieso machst du sowas?"
Der 19-Jährige wurde von der Polizei auf den Boden gedrückt, fixiert und festgenommen. Das Video zeigt, wie ein Beamter den Kopf des jungen Mannes zwei Mal gegen den Asphalt schlägt, am Boden bilden sich Blutflecken. "Wieso machst du sowas?", hört man den Fixierten. Der junge Mann wurde, nachdem man ihm Handschellen angelegt hatte, von der Rettung versorgt, eine Mitfahrt ins Krankenhaus lehnte er nach Angaben der Landespolizeidirektion ab.
Verletzter erst angezeigt
Der 19-Jährige trug Kopfverletzungen davon - und wurde wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt sowie schwerer Körperverletzung auf freiem Fuß angezeigt, weil einer der an der Amtshandlung beteiligten Beamten Blessuren am Knie und am Ellbogen erlitten und sich zur ärztlichen Behandlung in ein Spital begeben hatte. Das Ermittlungsverfahren gegen den 19-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile eingestellt.
PULS 24 Video als Beweis
Ob es ohne das Video-Material zu einem Prozess gegen den aggressiven Polizisten gekommen wäre - Verhandlungstermin gibt es noch keinen -, ist fraglich.
Polizist droht Job-Verlust
Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe hätte für den Beamten den automatischen Amtsverlust zur Folge. Die Strafgerichte scheuen sich aber nach wie vor, als Gewalttäter überführte Polizeibeamte dergestalt aus dem Verkehr zu ziehen. Erst vor zwei Monaten wurde am Wiener Landesgericht ein 31-jähriger Polizist nicht rechtskräftig des Amtsmissbrauchs für schuldig befunden, weil eine Überwachungskamera belegte, wie er in einem Schnellimbiss-Lokal in der Wiener Innenstadt einem Mann ohne nachvollziehbaren Grund zunächst einen heftigen Stoß mit dem Handballen versetzt und diesen mit Pfefferspray "eingenebelt" hatte, ehe er ihn am Kopf packte und mit wuchtigen Stößen mit dem linken und mit dem rechten Knie ins Gesicht bedachte. Dafür setzte es zwölf Monate auf Bewährung - und damit punktgenau jene Sanktion, die nicht zwingend zum Amtsverlust führte. Der für diesen Fall zuständige Staatsanwältin reichte das nicht - sie legte gegen das erstinstanzliche Urteil noch im Gerichtssaal Rechtsmittel ein.
Zusammenfassung
- Die Staatsanwaltschaft Wien hat wegen Polizeigewalt Anklage erhoben.
- Ein Polizist schlug Anfang Mai in Simmering den Kopf eines 19-Jährigen mehrfach auf den Asphaltboden.
- PULS 24 war damals vor Ort und filmte die Szene mit.