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Konzert am Karfreitag: Kulturhof Villach droht über 7.000 Euro Strafe

Der Kulturhof Villach in Kärnten kämpft gegen das Veranstaltungsverbot am Karfreitag. Um eine Aufhebung zu erreichen, wurde ein Rockkonzert veranstaltet. Nun droht den Veranstaltern eine Strafe von 7.260 Euro.

Wer am religiösen Karfreitag ein Event veranstalten möchte, sollte sich die Rechtslage dazu genau anschauen. Denn fast allen Bundesländern haben in ihrem Veranstaltungsgesetz eine Passage für diesen Feiertag. Das Kärntner Landesgesetz verbietet am Karfreitag etwa jegliche Veranstaltungen.

Dem Kulturhof in Villach ist das ein Dorn im Auge. Um gegen das Verbot zu rebellieren, buchte der Kulturhof in Villach die Band Dÿse für genau diesen Tag. Die Mitglieder des Vereins wollen eine Abschaffung des gesetzlich festgeschriebenen Verbots erreichen. Dieses sei nicht mehr zeitgemäß und schränke die Kunstfreiheit ein.

150 Personen waren beim Konzert der Chemnitzer Band anwesend, darunter auch die Polizei und Vertreter des Magistrats. Obwohl die Veranstaltungsbehörde der Stadt Villach vor Ort war und den Veranstalter auf das Verbot hinwies, konnte Dÿse ihren Auftritt ohne Unterbrechungen beenden.

Strafe zwischen einem Cent und 7.260 Euro

Kulturhof-Gründungsmitglied Martin Dueller erklärt der "Kleinen Zeitung": "Wir haben keine Kriminaltat begangen und es war keine Gefahr in Verzug". Die Lautstärke an jenem Tag sei wie an jedem anderen Tag gewesen. Man wollte "weder jemanden stören noch provozieren". "Wenn wir das gewollt hätten, dann hätten wir uns mit E-Gitarre und Verstärker vor eine Kirche gestellt".

Ein mögliches Nachspiel könnte das Konzert dennoch haben. Laut Magistrat befinde sich der Strafbescheid in Ausarbeitung. Die mögliche Strafe liege zwischen einem Cent und 7.260 Euro. Das schreckt die Veranstalter nicht ab. Sollte ein Strafbescheid kommen, "werden wir ihn beeinspruchen", so Dueller. Er wolle weiterhin gegen das Gesetz protestieren.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Kulturhof Villach in Kärnten kämpft gegen das Veranstaltungsverbot am Karfreitag.
  • Um eine Aufhebung zu erreichen, wurde ein Rockkonzert veranstaltet.
  • Dieses konnte bis zum Ende stattfinden, doch nun droht eine Strafe von bis zu 7.260 Euro.