Kitze beim Mähen getötet: Freispruch für Kommunalpolitiker
Die Staatsanwaltschaft warf dem Landwirt aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung vor, er habe im Juni eine von ihm gepachtete Wiese gemäht, obwohl ihn örtliche Jäger warnten, dass Rehkitze versteckt im hohen Gras liegen dürften, und anboten die Wiese mit einer Drohne abzusuchen. Dabei soll er laut Anklage vier Rehkitze beim Mähen getötet und zwei schwer verletzt haben. Ihnen wurden offenbar Läufe abgemäht und sie mussten von einem Jäger getötet werden.
Der Angeklagte - er ist unbescholten und bekannte sich nicht schuldig - ist sich "keiner Schuld bewusst". Er habe wetterbedingt kurzfristig entschieden zu mähen, schilderte er. Dabei habe er zwei Muttergeißen gesehen. Diese seien davongelaufen. An der Stelle habe er dann zwei Kitze entdeckt und weggetragen. Dann habe er weitergemäht und drei Rehe "damaht", räumte er ein. "Was soll ich machen?", meinte er. "Es gibt halt Unfälle." Aber die Tiere seien sicher tot gewesen. "Ein lebendes verletztes Tier habe ich keines gesehen." Am nächsten Tag habe er die drei toten Rehe am Waldrand abgelegt. Als er schon fast fertig war mit den Mäharbeiten, habe ihn der Jäger angerufen und gefragt wann er die Wiese mähe und gesagt er komme mit der Drohne. Er will den Drohnenflug nicht abgelehnt haben, halte aber nicht viel davon.
"Es weiß wirklich jeder, dass die Jägerschaft die Wiese absucht", sagte der Jäger im Zeugenstand. Als er gekommen sei, sei der Angeklagte aber bereits fast fertig gewesen und habe ihm auch nicht gesagt, dass er schon drei Tiere niedergemäht habe. Beim Absuchen der Wiese sind laut Zeugenaussagen vier tote Kitze entdeckt worden und zwei verletzte, die "erlöst" werden mussten.
Ein Zeuge, der bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte, der Angeklagte habe ihm gesagt, es sei ihm "wurscht", ob Rehe in der Wiese liegen, schwächte seine Aussage im Prozess ab, woraufhin der Staatsanwalt die Anklage modifizierte und diese Passage strich. Er warf dem Mann aber dennoch vor, "entgegen den landwirtschaftlichen Usancen" keine Vorkehrungen getroffen zu haben, um die Kitze zu schützen.
Es sei "Wissen auf Volksschulniveau", dass Rehe kein Fluchtverhalten haben, sagte der Privatbeteiligtenvertreter, auch die Landwirtschaftskammer informiere immer wieder über diverse Möglichkeiten, um solche Dinge zu verhindern, etwa durch Drohnen mit Wärmebildkameras. Er vertritt eine Jagdgesellschaft, der knapp 1.700 Euro Schaden entstanden seien.
Der Verteidiger verwies darauf, dass es keine Verpflichtung für Landwirte gebe, vor dem Mähen Maßnahmen zu setzen - andernfalls "könnte man Landwirtschaft in Österreich nicht mehr ausüben."
Die Richterin folgte dieser Argumentation. "Dass Sie vollkommen frei von Schuld sind, kann man nicht sagen", meinte sie in Richtung des Angeklagten. Aber sie könne ihm auch nicht nachweisen, dass er vorsätzlich gehandelt habe, sagte sie in der Urteilsbegründung. Sie sprach ihn frei, die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Ein FPÖ-Kommunalpolitiker in Oberösterreich wurde vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen, nachdem sechs Rehkitze durch seine Mähmaschine getötet oder verletzt wurden.
- Obwohl ihm vorgeworfen wurde, keine Vorsorgemaßnahmen getroffen zu haben, konnte ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden, und es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für solche Maßnahmen.
- Der entstandene Schaden für die Jagdgesellschaft beträgt 1.700 Euro, und die Privatbeteiligten müssen den Zivilrechtsweg beschreiten.